Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Der Verband schlägt in der Stellungnahme dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr vor, zur Klarstellung in § 7a Absatz 4 Güterkraftverkehrsgesetz zu regeln, dass das Fahrpersonal den Versicherungsnachweis bei einer Kontrolle anstatt durch Aushändigung des Papierdokumentes auch auf andere geeignete Weise zugänglich machen kann.
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