Für einen starken Finanzplatz: GDV plädiert für Korrekturen beim VSAAG
Die Bundesregierung bringt mit dem VSAAG zentrale EU-Vorgaben für die Versicherungsaufsicht auf den Weg. Aus Sicht der Branche besteht jedoch Nachbesserungsbedarf, um zusätzliche nationale Belastungen zu vermeiden.
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf zum Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) vorgestellt. Ziel ist es, mehrere europäische Regelwerke in deutsches Recht zu überführen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einer Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne zusätzliche nationale Anforderungen. Konkret setzt sich der Verband für die Streichung eines pauschalen Abwicklungsfonds sowie für spürbare Entlastungen kleiner Versicherungsunternehmen ein. Aus Sicht des GDV würde der Entwurf in seiner derzeitigen Form Versicherer schwächen, die für einen starken und systemrelevanten Finanzplatz Deutschland benötigt werden.
Der Verband erkennt an, dass der Regierungsentwurf die europäischen Vorgaben im Kern sachgerecht umsetzt. Zugleich warnt er jedoch davor, durch zusätzliche nationale Belastungen die Investitionsfähigkeit der Versicherungswirtschaft zu beeinträchtigen.
IRRD-Umsetzung: Abwicklungsfonds bricht mit Versicherungsrecht
Mit der Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD) hat die EU einen neuen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen geschaffen. Der deutsche Markt gilt hierbei als gut aufgestellt, insbesondere durch bestehende Sicherungssysteme wie den Lebensversicherungs-Sicherungsfonds Protektor, der Versicherte zuverlässig schützt. Der GDV begrüßt daher ausdrücklich, dass die Umsetzung der IRRD keine zusätzlichen Vorfinanzierungspflichten für diesen Fonds vorsieht.
Kritisch bewertet der Verband hingegen die geplante Einrichtung eines zusätzlichen Abwicklungsfonds. Ein solcher Fonds ist weder durch die IRRD vorgegeben noch aus Sicht des GDV erforderlich. Zudem würde ein pauschaler Fonds das Prinzip der Spartentrennung im Versicherungsrecht unterlaufen, wonach verschiedene Versicherungssparten rechtlich getrennt organisiert sind, um ihre finanzielle Stabilität zu sichern. Ein gemeinsamer Fonds würde dazu führen, dass einzelne Sparten für Risiken anderer haften, was die Transparenz verringern und das System insgesamt belasten könnte.
Grundsätzlich plädiert der GDV für eine zielgerichtete und effiziente Regulierung. Der aktuelle VSAAG-Entwurf zur Umsetzung der IRRD umfasst rund 150 Seiten. Im internationalen Vergleich erscheint dies aus Sicht des Verbands übermäßig umfangreich: In Großbritannien wurde die Umsetzung deutlich schlanker gestaltet, ebenso in Japan. Vor diesem Hintergrund setzt sich der GDV auch auf europäischer Ebene für eine Verschiebung der nationalen Umsetzungsfrist ein, um eine überhastete Umsetzung zu vermeiden.
Solvency II: Entlastungspotenzial für kleine Versicherer wird nicht genutzt
Auch bei der nationalen Umsetzung der überarbeiteten Solvency-II-Richtlinie sieht der Verband ungenutztes Potenzial. Die EU eröffnet den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Möglichkeit, kleinere und weniger komplexe Versicherungsunternehmen von bestimmten aufwendigen Anforderungen, etwa bei Prüfpflichten, zu entlasten. Diese Spielräume werden im vorliegenden Entwurf jedoch nicht ausgeschöpft.
Nach Einschätzung des GDV bleiben die vorgesehenen Entlastungen mit rund einer Million Euro pro Jahr deutlich hinter dem zurück, was notwendig wäre, um eine spürbare Wirkung zu erzielen. Aus Sicht des Verbands braucht es daher deutlich praxisnähere und wirksamere Maßnahmen, um kleinere Versicherer nachhaltig zu entlasten.