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Regulierung

5 Vorschläge der Versicherer für weniger Bürokratie

Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz Unternehmen von Bürokratie entlasten. Die Versicherer haben dazu konkrete Ideen, von denen teils auch die Kunden profitieren würden.

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© Getty Images/iStockphoto

1. Digitalisierung des Jahresabschlusses erlauben 

Unternehmen dürfen viele Steuerunterlagen heute schon elektronisch aufbewahren. Dazu gehören beispielsweise Buchungsbelege, Rechnungen oder Korrespondenzen zu einzelnen Geschäften. Für den Jahresabschluss gilt das allerdings nicht. Dieser muss nach wie vor „unterzeichnet“ werden, wobei nicht zweifelsfrei klar ist, ob dafür auch eine qualifizierte elektronische Signatur ausreicht. Daher veröffentlichen die Unternehmen ihre Abschlüsse immer noch auf Papier, wodurch ihnen Mehrkosten für die Erstellung und anschließende Lagerung entstehen.  

Aus Sicht der Versicherungswirtschaft wäre es für die Unternehmen eine große Erleichterung, wenn die Schriftformerfordernis beim Jahresabschluss, der Eröffnungsbilanz und der Einzelbilanz gestrichen würde. Auch diese Unterlagen sollten digital aufbewahrt werden können. Das schließt mit ein, dass für die Unterzeichnung der Jahresabschlüsse auch eine qualifizierte elektronische Signatur zugelassen wird. Auch andere Verfahren sollten erlaubt werden, wenn sie die gleichen Anforderungen an Authentifizierung, Unveränderbarkeit und Dauerhaftigkeit erfüllen. 

2. Hürden für Auslandsinvestments abbauen  

Ausschüttungen einer Gesellschaft, die sich nicht aus jährlichen Gewinnen speisen, sondern aus früheren Einlagen der Gesellschafter, sind für den Empfänger prinzipiell steuerfrei. Denn er erhält lediglich eingezahltes Kapital zurück. Dieser Grundsatz gilt in Deutschland genauso wie im Ausland. Das Problem: Möchte ein deutscher Anteilseigner einer ausländischen Kapitalgesellschaft eine sogenannte Einlagenrückgewähr geltend machen, muss er die eigentlich für reine Inlandsfälle geschaffenen Nachweis- und Berechnungsvorschriften auch auf die ausländische Gesellschaft anwenden. Daran scheitern viele Anteilseigner, weshalb die Einlagenrückgewähr in Auslandsfällen oft zu Unrecht als Gewinnausschüttung besteuert wird. Aus Sicht der Versicherer sollte das deutsche Steuerrecht für diese Fälle entbürokratisiert und an internationale Konstellationen angepasst werden. 

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3. Abfrage der Steuer-ID vereinfachen 

Finanzinstitute wie Versicherer haben gegenüber Finanzbehörden verschiedene Meldepflichten. Das betrifft zum Beispiel Angaben über etwaige Rentenbezüge der Kunden, Informationen für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung oder zu den künftigen Altersbezügen für die digitale Rentenübersicht. Die Meldung solcher Kundendaten beinhaltet oft auch die Angabe der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID), damit die Personen eindeutig identifiziert werden können. 

Das Problem: Die Unternehmen haben die Steuer-ID oft nicht oder sie wurde ihnen fehlerhaft übermittelt. In diesen Fällen müssen die Versicherer die Daten bei den Versicherten gegebenenfalls erneut abfragen, was sich als schwierig darstellt. Denn trotz gesetzlicher Meldepflicht antworten viele Kunden nicht, die solche Nachfragen selbst als bürokratische Ärgernis empfinden. Entsprechend gering sind die Rücklaufquoten. Das Nachfassen bei der Steuer-ID verursacht bei den Unternehmen somit einen hohen Aufwand – und verschleppt den Meldeprozess. 

Lösen ließe sich das Problem, wenn die Finanzinstitute zur Erfüllung der Meldepflichten die Steuer-ID direkt beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen dürften, wo sie gespeichert ist. Eine entsprechende Erlaubnis ließe sich im Gesetz verankern. Die technischen Voraussetzungen für die Abfrage wären jedenfalls schon gegeben. 

4. Schriftformerfordernisse beseitigen – insbesondere bei Riester 

In den Steuergesetzen wie auch im Handels-, Gesellschafts- und Aufsichtsrecht finden sich immer noch viele Schriftform-Erfordernisse, die angesichts der fortschreitenden Digitalisierung aus der Zeit gefallen scheinen. So werden etwa Zusagen des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung steuerlich nur anerkannt, wenn sie schriftlich abgegeben wurden. Auch wenn eine Riester-Sparerin ihrem Anbieter die Vollmacht erteilen möchte, für sie die staatlichen Zulagen zu beantragen, muss sie das auf Papier tun und eigenhändig unterschreiben.  

Solche Anforderungen sorgen für unnötige Medienbrüche und behindern die vollständige Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Den Unternehmen entstehen zusätzliche Kosten – nicht nur für Papier, Druck, Kuvertierung und Porto, sondern auch für die Bearbeitung der Post. Entsprechendes gilt für die Versicherten. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft sollte die Regierung Digitalisierungshemmnisse wie diese weiter abbauen. Das schont nicht nur Ressourcen, es macht die Abläufe auch schneller. 

5. Auf das Aktionärsregister verzichten  

Börsennotierte Gesellschaften haben seit 2020 die Möglichkeit zu erfahren, wer ihre Aktionäre sind. Sie können sich dazu bei Bedarf im Einzelfall an zwischengeschaltete Banken wenden. Aus dem Recht soll ab 2025 eine steuerliche Pflicht werden. Die Folge: Die Gesellschaften müssten künftig bei jeder Gewinnausschüttung zwingend die Identität all ihrer Aktionäre ermitteln und die Ergebnisse elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln, das aus den Rückmeldungen ein Aktionärsregister für ganz Deutschland erstellen will. 

Diese neue Pflicht ist aus Sicht der Versicherungswirtschaft überbordend und erzeugt einen unnötigen bürokratischen Mehraufwand auf Seiten der Unternehmen und Banken. Gerade börsennotierte Gesellschaften kennen ihre Aktionäre vielfach nicht, handelt es sich doch bei Aktien regelmäßig um sogenannte Inhaberpapiere und nicht um Namenspapiere. Den Unternehmen ist es nicht zuzumuten, Nachforschungen einzuleiten, wenn ein Aktionär sich nicht oder zu spät meldet oder die Daten auffällig erscheinen.  

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