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Geförderte private Altersvorsorge

Worauf es bei der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge ankommt

Die Bundesregierung will die Riester-Rente grundlegend überarbeiten. Die Versicherer befürworten eine Reform. Zwei Elemente sind aus ihrer Sicht besonders wichtig. Neue Statistiken stützen ihre Position.

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© Unsplash / Caroline Hernandez

Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die geförderte private Altersvorsorge in dieser Legislaturperiode grundlegend zu überarbeiten. Die dafür im Vorjahr eingesetzte Fokusgruppe hat viele Ideen geliefert und die Debatte neu belebt.

Die Versicherer erwarten, dass die Bundesregierung an der Vorarbeit der Fokusgruppe anknüpft und in diesem Jahr ein Gesetzgebungsverfahren einleitet. Der ungeklärte Status bei der Riester-Rente verunsichert einerseits die Verbraucher, andererseits halten sich die Anbieter zurück. Auch deswegen stagniert die Verbreitung der geförderten privaten Altersvorsorge. „Eine Reform ist überfällig”, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dabei setzen sich die Versicherer vor allem für zwei Punkte ein:

Hundertprozentige Beitragsgarantie lockern

Die lange Niedrigzinsphase hat allen sicherheitsorientierten Vorsorgeprodukten zugesetzt – so auch der Riester-Rente. Um die gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie zu Beginn der Auszahlungsphase erfüllen zu können, mussten die Anbieter immer mehr Kundengelder in zinstragende Anleihen umschichten. So blieben weniger Mittel für chancenreichere Anlagen übrig, beispielsweise für Aktien oder alternative Assets.

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Mit dem Zinsanstieg haben sich die Ertragschancen zwar wieder verbessert – wovon auch die Bestandskunden profitieren. Als Lehre aus der Niedrigzinsphase sollte die hundertprozentige Beitragsgarantie dennoch flexibilisiert werden, um den Produktanbietern zu ermöglichen, in jedem Zinsumfeld attraktive Erträge zu erwirtschaften. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft wäre ein Garantie-Niveau von 80 Prozent ein sehr guter Kompromiss aus Sicherheit und Rendite. Es erlaubt deutlich höhere Erträge als bisher, schützt die Sparer gleichzeitig aber vor hohen Verlusten. Denn auch das ist wichtig: Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass sich ihre Sparbemühungen auszahlen. Mindestgarantien verhindern, dass Anbieter zu Lasten der Kunden zu hohe Risiken eingehen. 

Lebenslange Leistungen erhalten

Die Riester-Rente wurde seinerzeit als ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge eingeführt, um das absehbar sinkende Niveau in der gesetzlichen Rente auszugleichen. Und das tut sie, indem sie genauso lange einsteht wie die gesetzliche Rentenversicherung auch: lebenslang.

Am Prinzip lebenslanger Leistungen darf aus Sicht der Versicherer bei der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge nicht gerüttelt werden. Als Ergänzung zur gesetzlichen Rente konzipiert, dient sie dazu, die lebensnotwendigen Ausgaben zu decken, etwa für die Miete, Strom, Nahrungsmittel oder Kleidung. Deshalb muss das Geld fließen – unabhängig davon, wie lange die Menschen leben. Ein Auszahlungsmodell, das dies nicht garantiert, ist keine gleichwertige Ergänzung zur gesetzlichen Rente.

Auch die Menschen schätzen die lebenslangen Leistungen bei der geförderten privaten Altersvorsorge. Das bestätigt die erstmals erstellte Auszahlungsstatistik der Bundesfinanzministeriums. Von denjenigen, die 2022 erstmals eine Riester-Rente bezogen, entschied sich nur jeder zehnte für die Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent zu Beginn der Auszahlungsphase. Das heißt: Die große Mehrheit der Frauen und Männer verrentet das angesparte Riester-Vermögen in Gänze.

Riester-Rente erreicht die Richtigen

Was die Statistik auch zeigt: Riester kommt bei den richtigen Zielgruppen an. So leben 40 Prozent der Riester-Rentenbezieher in den neuen Bundesländern (inklusive Berlin), obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung bei etwa einem Fünftel liegt. Die Ausgleichswirkung von Riester kommt somit im Osten besonders zur Geltung: Zum einen verdienen die Menschen dort tendenziell weniger als in den alten Bundesländern. Gleichzeitig ist auch die betriebliche Altersversorgung nicht so stark verbreitet, so dass nur wenige auf eine Betriebsrente hoffen können.

Von der staatlichen Riester-Förderung – allen voran der Kinderzulage – profitieren insbesondere auch die Frauen: Zwar erhalten sie mit durchschnittlich 1.451 Euro pro Jahr etwas geringere Riester-Leistungen als Männer (1.586 Euro). Der sogenannte Gender Pension Gap ist bei „Riester“ allerdings deutlich geringer als bei der gesetzlichen Rente. Da liegen Neu-Rentnerinnen mit ihren Altersbezügen im Schnitt rund ein Drittel unter den Männern.