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Nachhaltigkeit

Offenlegungsverordnung: Transparenz zu Investitionen in Atomkraft und Gas

Kund-/innen erhalten künftig darüber Auskunft, ob durch ihre Finanzprodukte in Atom und Gas investiert wird. Dafür sorgen neue Kennziffern in den vorvertraglichen und periodischen Berichten.

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© Unsplash/Bud Helisson

Im letzten Jahr wurden Atomkraft und Gas in die EU-Taxonomie zu nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten aufgenommen. Nun sind die dazugehörigen Transparenzpflichten in Kraft getreten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anfang März 2023 ihre Erwartungshaltung an die Unternehmen zur Umsetzung dieser Vorgaben veröffentlicht, da sie sehr kurzfristig vorgelegt worden waren. Die Unternehmen sollen alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die neuen Vorgaben unverzüglich zu erfüllen. Spätestens ab dem 1. September 2023 will die BaFin dies in ihre Aufsichtspraxis einbeziehen. Bis zur korrekten Umsetzung seien erforderlichenfalls zumindest allgemeine Angaben zu den ökologisch nachhaltigen Investitionen in Atom und Gas in die periodischen Informationen aufzunehmen.

Wie viele Fragen die OffenlegungsVO darüber hinaus noch aufwirft zeigt die erneute Veröffentlichung von Auslegungshinweisen durch die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) im November 2022. Die ca. 60 Fragen und Antworten befassen sich mit den unternehmens- und den produktbezogenen Informationen von Finanzmarktteilnehmern. Hinweise gibt es insbesondere auch zu Produkten mit mehreren Anlageoptionen (MOP).

Der GDV hat seine unverbindlichen FAQ zur Offenlegungsverordnung für die Mitgliedunternehmen daraufhin ebenfalls in ihrer Gesamtheit aktualisiert. Ergänzt wurden auch Hinweise zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Beratung und in die Produktgovernance-Prozesse nach der Vermittlerrichtlinie.