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Nachhaltigkeit

EU geht gegen Greenwashing vor

Die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag zu umweltbezogenen werbenden Behauptungen (green claims) veröffentlicht. Der Vorschlag richtet sich auch an Versicherungsprodukte.

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© Unsplash/Alexey Larionov

Verbraucher-/innen hätten nur ein geringes Vertrauen in solche werbenden Aussagen, so die Einschätzung der EU-Kommission am 22. März 2023. Daher sollen „grüne“ Werbeaussagen auf wissenschaftlich anerkannten Grundlagen beruhen und von einer unabhängigen und akkreditierten Stelle verifiziert werden. Reguliert werden sollen zudem neu geschaffene Umwelt-Labels. Bestehende Labels können hingegen weiter genutzt und vergeben werden.

Die Richtlinie soll nicht für Produkte gelten, für die es im Unionsrecht bereits Vorgaben zur Bewertung und Kommunikation umweltbezogener Behauptungen gibt oder für Aussagen, zu denen Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind.

Der Vorschlag knüpft an die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) an, die derzeit ebenfalls überarbeitet wird, um Verbraucher-/innen in der ökologischen Transformation zu stärken. Die bereits 2022 vorgelegten Änderungsvorschläge werden aktuell in den Ausschüssen im Europäischen Parlament sowie im Rat diskutiert. Dort sind ebenfalls Anforderungen an „grüne“ Werbeaussagen vorgesehen.

Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) hatten darüber hinaus im Winter eine Informationssammlung zum Thema Greenwashing gestartet. Finanzmarktteilnehmer konnten dazu Auskunft geben, was sie als Greenwashing betrachten und wie sie sich diesem Risiko ausgesetzt sehen. Denn auch Finanzdienstleister erhalten umweltbezogene Informationen und müssen auf deren Richtigkeit vertrauen können, um ihre eigenen Nachhaltigkeitsziele und -auskunftspflichten zu erfüllen.

Der GDV hat an der Informationssammlung teilgenommen und auf Unsicherheiten hingewiesen, die sich oftmals aus der zeitlich und inhaltlich nicht abgestimmten Regulierung ergeben. Solche Unsicherheiten sollten jedoch nicht als Greenwashing ausgelegt werden. Die Ergebnisse der Informationssammlung sollen in zwei Berichte an die EU-Kommission einfließen. Der erste Bericht soll bis Ende Mai 2023 erstellt werden, der zweite dann ein Jahr später.