Zur Suche
Nachhaltigkeit

Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf der Ziellinie

Seit Anfang Januar ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft – bis Juli 2024 muss die deutsche Umsetzung folgen. Die direkt anzuwendenden Europäischen Standards kommen im Sommer 2023.

Lesedauer
© Unsplash/Haythem Gataa

Federführend für die Umsetzung der CSRD-Richtlinie in Deutschland ist das Bundesministerium der Justiz (BMJ), das zum Sommer 2023 einen Referentenentwurf angekündigt hat. Für den GDV ist es wichtig, die Konzernklausel aus der Richtlinie 1:1 umzusetzen. Außerdem sind Maßnahmen nötig, um kleine und mittlere Versicherungsunternehmen bei der Umsetzung der CSRD-Anforderungen sinnvoll zu entlasten.

Bis zum 30. Juni 2023 soll das erste Set der sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Delegierter Rechtsakt verabschiedet werden – so die Planung der EU-Kommission. Die Standards sind für die Anwender unmittelbar bindend. Die finalen Entwürfe wurden im November letzten Jahres veröffentlicht. Der Verband hatte dazu eine positive Bilanz im Vergleich zu ersten Entwürfen gezogen, zugleich aber mehr Pragmatismus und Rücksicht auf kleinere Unternehmen angemahnt.

Vorgesehen sind zudem sektorspezifische Berichtspflichten, die auch für Versicherer entwickelt werden sollen. EFRAG hat jedoch Ende März bekannt gegeben, sich zunächst darauf zu konzentrieren, die Unternehmen bei der Anwendung des ersten Sets der ESRS zu unterstützen. Dazu könnten Hilfestellungen, Dokumentendatenbanken und Bildungsmaßnahmen gehören. Die sektorspezifischen ESRS werden hingegen vorerst zurückgestellt.