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Nachhaltigkeit

Neues Taxonomiereporting

Die neuen Regeln wurden am 8. Januar im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie gelten rückwirkend für das Geschäftsjahr 2025, optional kann aber noch nach den alten Vorgaben berichtet werden. Unterdessen arbeitet die EU weiter an einer Vereinfachung der Screening-Kriterien der Taxonomie. Das dafür zuständige EU-Expertengremium startete im Januar in seine dritte Runde.

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© ithinksky / Getty Images

Der Nachhaltigkeits-Omnibus hat neue Regeln für das Reporting der Taxonomie gebracht. Nach einer verlängerten Widerspruchsfrist wurden die Regeln im neuen Jahr als Delegierte Verordnung 2026/73 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und sind mittlerweile rechtskräftig. Hinweise für die Anwendung gibt ein FAQ der EU-Kommission (PDF) vom 17. Dezember 2025. Versicherungen gegen Naturgefahren tragen unter bestimmten Bedingungen zum Umweltziel der Taxonomie „Anpassung an den Klimawandel“ bei und fallen daher unter deren Berichtspflichten. Die Änderungen gelten ebenfalls für das Taxonomie-Reporting für die Kapitalanlagen.

Taxonomie-Prüfung nur für Prämien in wesentlicher Höhe

Die neuen Regeln führen eine Wesentlichkeitsschwelle von zehn Prozent für beide KPI ein. Bestimmte Kapitalanlagen und Versicherungsprämien müssen erst auf ihre Taxonomiefähigkeit und -konformität überprüft werden, wenn sie die Zehnprozent-Marke gemessen am jeweiligen Nenner ihrer KPI knacken. Allerdings sind die Beiträge dann gesondert als unwesentlich auszuweisen. Der neue Meldebogen für den Underwriting-KPI sieht den Ausweis der taxonomiefähigen und -konformen Beiträge zu Kernenergie- und fossilen Gasaktivitäten vor. Aus GDV-Sicht besteht keine direkte Verbindung zu Produkten der Nichtlebensversicherung. Vielmehr wird in dem DNSH-Kriterium auf die Umweltschädlichkeit fossiler Brennstoffe verwiesen.

No chance for Opt-out

Die ebenfalls im Omnibus-Verfahren eingeführte Möglichkeit, die Berichtspflicht auszusetzen, bis die Prüfkriterien der Taxonomie im Jahr 2027 überarbeitet werden, läuft bei Versicherern de facto ins Leere. Denn die Taxonomiereports sind Pflichtprogramm, wenn die Lebensversicherungs-Sparte eines Versicherers Produkte nach Artikel 8 oder 9 der Offenlegungsverordnung anbietet. Und das sind mittlerweile fast alle. Insofern bleiben die Omnibus-Reformen zur Taxonomie aus Versicherungssicht deutlich hinter ihren Zielen zurück: Weder bauen sie Bürokratie ab, noch machen sie die Taxonomie praktikabler. Durch die anhaltenden Änderungen sind die KPIs über die Jahre hinweg und auch zwischen den Unternehmen nicht vergleichbar. Sinnvoll wäre es auch, das CSRD-Reporting und die Taxonomie-KPIs besser miteinander zu verzahnen, sodass Nachhaltigkeitsberichte zur Entscheidungsbasis für Investitionen in Taxonomie-konforme Wirtschaftsaktivitäten werden können.

EU-Platform on Sustainable Finance 3.0

Wichtige Aufgaben also für die dritte Arbeitsperiode des EU-Expertengremiums. Unter erneuter Leitung der Spanierin Helena Vienes Fiestas soll die Platform on Sustainable Finance schon 2026 Vorschläge für eine einfachere und nutzungsfreundlichere Taxonomie vorlegen. Auch neue und weiter entwickelte Screening-Kriterien stehen auf der To-do-Liste, ebenso wie das Monitoring der Finanzströme für die Transformation. Die Generali bringt Versicherungs-Expertise in die Gruppe ein.