ESRS-Reform: EFRAG-Vorschläge ziehen neuen Umsetzungsaufwand nach sich
Zur Überarbeitung der Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen:
„Die großen Erwartungen an die neuen ESRS-Standards konnten leider nicht erfüllt werden. Die Vorschläge bringen kaum Entlastungen für die Unternehmen. Zwar werden zahlreiche Berichtspunkte gestrichen, gleichzeitig aber neue Begrifflichkeiten eingeführt und die konzeptionellen Grundlagen für die Berichterstattung erweitert. Das bedeutet für die Unternehmen erneut zusätzlichen Anpassungsbedarf, der Umsetzungsaufwand bleibt hoch.
Das ständige Überarbeiten der Anforderungen sollte endlich ein Ende finden. Für Versicherer ist Klarheit und Planungssicherheit entscheidend. Sie müssen sich auf neue Vorgaben verlässlich einstellen können.“
Zum Hintergrund:
Die Vorschläge zur Überarbeitung der ESRS wurden heute durch die European Financial Reporting Advisory Group (ERFRAG) an die EU-Kommission übergeben. Bei der EFRAG handelt es sich um eine europäische Organisation, die von der EU-Kommission mit der Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstandards beauftragt wurde. Die EU-Kommission will den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bis Sommer 2026 als delegierten Rechtsakt verabschieden. Die angepassten Regeln würden dann ab 2027 gelten.