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Dossier: Geförderte private Altersvorsorge (© Jenny Überberg / Unsplash)

Dossier: Geförderte private Altersvorsorge

Der Staat fördert die private Altersvorsorge der Bürgerinnen und Bürger mit einem Zuschuss. Die sogenannte Riester-Rente wurde im Jahr 2002 eingeführt. Fast 25 Jahre später hat der Bundestag nun eine Reform beschlossen. Lebensversicherer stehen für sichere, starke und vertrauensvolle Zusatzvorsorge.

30.03.2026

Starke dritte Säule: 15,5 Millionen geförderte Verträge Link kopieren

Die private Altersvorsorge ist ein wichtiges Element der Alterssicherung in Deutschland. Neben der gesetzlichen Rente in der ersten Säule und der betrieblichen Altersversorgung in der zweiten Säule, stellt sie die dritte Säule unseres Rentensystems dar. 

Mit aktuell knapp 15,5 Millionen Verträgen ist Riester die erfolgreichste freiwillige private Altersvorsorge der Welt. Jedoch stagniert die Verbreitung seit rund 10 Jahren. Die starren Garantievorgaben der Riester-Rente drosselten die Renditeerwartungen – insbesondere im langjährigen Niedrigzinsumfeld. 

Nun wir die geförderte private Altersvorsorge grundlegend neu aufstellt. Die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) wurde Ende März 2026 im Bundestag beschlossen. Künftig können neue Produktkategorien, wie zum Beispiel Rentenversicherungen mit abgesenkten Garantien oder auch Fondssparpläne ohne Garantien gefördert werden. Die Versicherer haben die Reform lange gefordert. 

 

 

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Mehr Flexibilität und bessere Renditechancen Link kopieren

Mehr Flexibilität und eine stärkere Kapitalmarktorientierung sollen die Attraktivität und Verbreitung der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge erhöhen. Die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge erlaubt Produkte mit 100 Prozent, 80 Prozent oder ohne Beitragsgarantie. Die Garantie bestimmt, wie viel Kapital zum Vertragsende mindestens gesichert sein muss und wie viel Spielraum für die Anlage am Kapitalmarkt bleibt. Je niedriger die Garantie, desto größer sind Renditechancen und Risiko. Auch in der Auszahlphase wird die geförderte private Altersvorsorge flexibler. Neben der lebenslangen Rente sind künftig befristete Auszahlpläne bis mindestens zum Alter von 85 Jahren möglich. Die Versicherer begrüßen die neue Gestaltungsfreiheit, wichtig bleibt dabei aber, dass die Vorsorge auch im sehr hohen Alter trägt.

Ein zentrales Element der Reform ist das neue Standardprodukt. Es soll einfach, digital abschließbar und für alle Anbieter verpflichtend sein. Parallel dazu ist ein staatlich organisiertes Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft vorgesehen. 

 

Staatliches Standardprodukt führt zu Zielkonflikt Link kopieren

Die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge bringt Verbesserungen für Millionen Sparerinnen und Sparer, setzt jedoch aus Sicht der Versicherer zugleich einen problematischen ordnungspolitischen Impuls: Während höhere Zulagen, einfachere Förderstrukturen und mehr Renditechancen die dritte Säule stärken, soll erstmals ein staatlich organisiertes Standardprodukt eingeführt werden. Wenn der Staat zugleich Regeln setzt und als Anbieter auftritt, entsteht ein Zielkonflikt. Der Staat wird gleichzeitig Regulierer, Schiedsrichter und Wettbewerber. Das ist aus Sicht der Versicherungswirtschaft kritisch. 

 

 

Altersvorsorge, die den Kundinnen und Kunden dient Link kopieren

Um erfolgreich zu sein, muss die private Altersvorsorge die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden in den Fokus rücken. Eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag des GDV aus Dezember 2025 zeigt: Die Mehrheit der Deutschen wünscht sich bei der geförderten privaten Altersvorsorge vor allem Sicherheit. Renditechancen sind wichtig – aber nur auf einem stabilen Fundament. 

Die Versicherungswirtschaft wird für alle Kundinnen und Kunden die passende Vorsorge anbieten. Von Garantieprodukten mit sehr hoher Sicherheit über renditestärkere Optionen bis zum Standardprodukt. 

Für bestehende Riester-Verträge ändert sich zunächst nichts. Sie behalten ihren Bestandsschutz und können mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Ein Wechsel in das neue System wird erst ab 2027 möglich und ist freiwillig. Wer einen Wechsel in Betracht zieht, kann sich dazu an seinen bisherigen Anbieter wenden. Eine Übertragung des angesparten Kapitals in ein neues Produkt soll ohne Verlust der staatlichen Zulagen möglich sein, gleichzeitig sind die Wechselkosten gesetzlich begrenzt. 

Für viele Sparerinnen und Sparer dürfte daher entscheidend sein, den eigenen Vertrag gemeinsam mit dem Anbieter zu prüfen und abzuwägen, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder der bestehende Vertrag weitergeführt wird.

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