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Gesellschaft

Valentinstag: Wenn Paare zusammenziehen, können sie auch bei Versicherungen sparen

Der bevorstehende Valentinstag ist für viele Paare nicht nur ein Anlass für Blumen und gemeinsame Zeit, sondern auch für den nächsten großen Schritt: die erste gemeinsame Wohnung. Wer zusammenzieht, kann nicht nur Miete und Alltag teilen, sondern auch bei Versicherungen sparen. Darauf weist der GDV hin.

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© Vasyl Dolmatov / Getty Images

„Wenn Paare einen gemeinsamen Haushalt gründen, sollten sie auch ihre Versicherungen prüfen. Oft lassen sich Policen bündeln und doppelte Beiträge vermeiden“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. „Wichtig ist aber: Erst für durchgehenden Versicherungsschutz sorgen – dann kündigen.“

Diese Versicherungen können Paare zusammenlegen

Einige Versicherungen braucht jeder, unabhängig vom Beziehungsstatus. Dazu zählen insbesondere die Privathaftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und in vielen Fällen auch eine Rechtsschutzversicherung. Ebenfalls sinnvoll ist eine Hausratversicherung. Sie ersetzt Schäden am gemeinsamen Eigentum etwa durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruch.

Wer zusammenzieht, kann jedoch bestimmte Policen gemeinsam führen. Das gilt vor allem für:

  • Privathaftpflichtversicherung: Ein Partner kann in den bestehenden Vertrag des anderen aufgenommen werden.
  • Hausratversicherung: Da sie den gesamten Haushalt absichert, ist in der Regel nur eine Police erforderlich.
  • Rechtsschutzversicherung: Sofern kein Singletarif besteht, kann der Partner oder die Partnerin häufig in den bestehenden Vertrag integriert werden, auch ohne Trauschein.

In der Praxis wird bei der Hausratversicherung meist der jüngere Vertrag aufgelöst. Wichtig ist, den Versicherer oder Vermittler rechtzeitig zu informieren und den Partner offiziell in den Vertrag aufnehmen zu lassen.

Kündigung nur mit Bedacht

Grundsätzlich gilt: Wichtige Versicherungen sollten nie vorschnell gekündigt werden. Zunächst sollte feststehen, welcher Vertrag fortgeführt wird und dass der Partner wirksam mitversichert ist. Erst danach sollte der andere Vertrag fristgerecht zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Ein automatisches Sonderkündigungsrecht allein durch das Zusammenziehen besteht in der Regel nicht.

Versicherungssummen überprüfen

Mit dem Einzug in eine gemeinsame Wohnung steigt häufig auch der Wert des Hausstands. Bringt ein Partner beispielsweise hochwertige Möbel mit und der andere ein teures Soundsystem, kann sich der Gesamtwert der Einrichtung deutlich erhöhen. Paare sollten deshalb prüfen, ob die Versicherungssumme der Hausratversicherung noch ausreicht, um im Schadensfall den Neuwert des gesamten Hausstands abzudecken.

Auch bei der Risikolebensversicherung ist eine sorgfältige Planung wichtig – insbesondere, wenn ein Immobilienkredit gemeinsam aufgenommen wurde. Entscheidend ist die sogenannte Versorgungslücke: Wie viel Geld würde monatlich fehlen, wenn das Einkommen eines Partners wegbricht? Dieser Betrag wird mit der Dauer multipliziert, für die der Einkommensverlust ausgeglichen werden soll, etwa bis zur vollständigen Tilgung eines Darlehens oder bis die Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen.

„Gerade wenn Paare gemeinsam eine Immobilie finanzieren, sollten sie das finanzielle Risiko absichern“, sagt Asmussen. „Eine ausreichend hohe Risikolebensversicherung kann im Ernstfall verhindern, dass der verbleibende Partner das Zuhause verliert.“

Nicht alles lässt sich teilen

Nicht alle Versicherungen sind für eine gemeinsame Lösung geeignet oder vorgesehen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung etwa bleibt stets eine individuelle Absicherung, da sie an die persönliche Erwerbsfähigkeit geknüpft ist. Auch bei der Privathaftpflicht oder Rechtsschutzversicherung besteht keine Verpflichtung zur Zusammenlegung. Paare können ihre Verträge weiterhin getrennt führen, wenn sie dies wünschen.

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