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Regulierung

Statement zum Beginn der Konsultation der überarbeiteten Nachhaltigkeitsstandards

Das Beratungsgremium EFRAG hat erste Vorschläge zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) vorgelegt. Dazu sagt Götz Treber, Leiter des Kompetenzzentrums Unternehmenssteuerung und Regulierung beim GDV:

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© Unsplash

„Die Reduzierung von Berichtspflichten ist der Weg zu einer transparenten und einfachen Nachhaltigkeitsberichterstattung, die einen Beitrag zur Transformation leisten kann. Dass EFRAG vorschlägt, den vollständigen Umfang der Nachhaltigkeitsberichtspflichten – verpflichtende und freiwillige Datenpunkte – um 68 Prozent zu reduzieren, ist ein gutes Signal. Offenbar meint es die EU ernst.  

In vielen Fällen wäre es jedoch noch konsequenter gewesen, Datenpunkte ganz zu streichen, statt sie lediglich zusammenzufassen oder umzustrukturieren. Für Unternehmen, die die CSRD bereits umsetzen, führt das zunächst zu mehr Aufwand und zusätzlichen Kosten. Positiv ist, dass EFRAG die „Materiality of Information“ als übergreifendes Prinzip berücksichtigt. Damit können Berichte aussagekräftiger gestaltet werden. Wir hatten uns im Vorfeld klar dafür ausgesprochen, den Fokus auf Informationen zu legen, die für die Nutzer der Berichte tatsächlich informativ sind.“

Zum Hintergrund

Die öffentliche Konsultation der ESRS findet von Ende Juli bis Ende September 2025 statt. Die endgültige fachliche Empfehlung zur Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstandards soll der Kommission bis zum 30. November 2025 vorgelegt werden.