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Regulierung

Nach Investitionsbooster: GDV fordert weitere Schritte zu mehr Wettbewerbsfähigkeit

Anlässlich seiner Regulierungskonferenz begrüßt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft den vom Bundestag verabschiedeten „Investitionsbooster“. Dennoch sieht die Versicherungsbranche einzelne Kritikpunkte.

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© GDV / Christian Kruppa

Auf dem Diskussionspanel der GDV-Regulierungskonferenz (v.l.n.r.): Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, Dr. Andreas Eurich, Co-Vorstandsvorsitzender BarmeniaGothaer, Mitglied im Präsidium des GDV, Susanne Rosenbaum, Head of the Corporate Affairs, Department and Counsellor to EIOPA’s Senior Management, Julia Wiens,  Exekutivdirektorin für den Bereich Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt den heute vom Bundestag verabschiedeten „Investitionsbooster“. „Das ist ein starkes Signal: Die neue Bundesregierung setzt früh auf Wachstum“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen anlässlich der GDV-Regulierungskonferenz in Berlin. „Die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wir sind damit auf dem Weg hin zu einer international anschlussfähigen Unternehmenssteuerlast von rund 25 Prozent.“

Dennoch sieht der GDV einzelne Kritikpunkte: „Die Senkung ist gut. Allerdings wäre ein früherer Starttermin als 2028 und eine weniger kleinteilige Umsetzung wünschenswert gewesen“, so Asmussen. Darüber hinaus regt er an, auch die Gewerbesteuer in den Blick zu nehmen. „Eine Entlastung über die Gewerbesteuer wäre für viele Unternehmen deutlich wirksamer – gerade im internationalen Vergleich.“ So können im Ausland gezahlte Steuern nur auf die Körperschaftsteuer angerechnet werden. Muss zusätzlich Gewerbesteuer gezahlt werden, besteht eine faktische Doppelbesteuerung. „Eine Senkung der Gewerbesteuer würde hier gezielt Erleichterungen schaffen“, sagt Asmussen.

Generell seien weitere Reformen im Unternehmenssteuerrecht dringend nötig. „Die letzte große Unternehmenssteuerreform liegt mehr als 15 Jahre zurück“, kritisiert Asmussen. „Wir brauchen ein bürokratiearmes und digitalisiertes Steuerrecht, das wirtschaftliches Handeln nicht durch Komplexität ausbremst.“ Ein wettbewerbsfähiges System müsste einfach, verlässlich und für alle Unternehmensformen gleich sein.

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