Altersvorsorgereformgesetz: GDV begrüßt Modernisierung, sieht Staatsfonds aber kritisch
Der Bundestag hat die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Für Sparerinnen und Sparer bedeutet das mehr Wahlfreiheit zwischen Sicherheit und Renditechancen sowie einen breiten und einfachen Zugang zur geförderten Vorsorge.
„Die Reform ist ein überfälliger Modernisierungsschritt. Zusätzliche Altersvorsorge gewinnt dadurch an Attraktivität”, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Kritisch ist, dass der Staat erstmals selbst als Anbieter auftritt. Wenn staatliche Angebote strukturelle Vorteile haben, droht eine Verzerrung des Wettbewerbs.“ Gerade dieser Wettbewerb sorgt für Effizienz und passgenaue Produkte in der privaten Altersvorsorge.
Mehr Flexibilität bei Garantien und Auszahlphase
Mit der Reform werden die Garantievorgaben gelockert. Künftig sind geförderte Produkte mit 100 Prozent, 80 Prozent oder ohne Beitragsgarantie möglich. Die Garantie bestimmt, wie viel Kapital zum Vertragsende mindestens gesichert sein muss und wie viel Spielraum für die Anlage am Kapitalmarkt bleibt. Je niedriger die Garantie, desto größer sind Renditechancen und Risiko. Auch in der Auszahlphase wird die geförderte private Altersvorsorge flexibler. Neben der lebenslangen Rente sind künftig befristete Auszahlpläne bis mindestens zum Alter von 85 Jahren möglich. „Das erhöht die Gestaltungsfreiheit – entscheidend bleibt aber, dass die Vorsorge auch im sehr hohen Alter das Einkommen sichert“, so Asmussen.
Neues Standardprodukt und staatliches Angebot
Ein zentrales Element der Reform ist das neue Standardprodukt in der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Es soll einfach, digital abschließbar und für alle Anbieter verpflichtend sein. Parallel dazu ist ein staatlich organisiertes Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft vorgesehen. „Das kann schnell zur faktischen Referenz im Markt werden – selbst dann, wenn private Produkte im Einzelfall besser passen“, warnt Asmussen. „Deshalb müssen für staatliche und private Angebote die gleichen Regeln gelten.“
Bestandsschutz für bestehende Riester-Verträge
Für bestehende Riester-Verträge ändert sich zunächst nichts. Sie behalten ihren Bestandsschutz und können mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Ein Wechsel in das neue System wird erst ab 2027 möglich und ist freiwillig. Wer einen Wechsel in Betracht zieht, kann sich dazu an seinen bisherigen Anbieter wenden. Eine Übertragung des angesparten Kapitals in ein neues Produkt soll ohne Verlust der staatlichen Zulagen möglich sein, gleichzeitig sind die Wechselkosten gesetzlich begrenzt. Für viele Sparer dürfte daher entscheidend sein, den eigenen Vertrag gemeinsam mit dem Anbieter zu prüfen und abzuwägen, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder der bestehende Vertrag weitergeführt wird.