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Betriebliche Altersversorgung

„Entscheidend ist, dass die Arbeitgeber nicht überlastet werden“

Zum Reformgipfel von Bundeskanzler und Sozialpartnern und der Debatte um eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen:

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© Unsplash

„Rund 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben eine betriebliche Altersversorgung. Die Grenze der Freiwilligkeit ist damit faktisch erreicht. Wenn man den Weg einer verpflichtenden betrieblichen Vorsorge wählt, muss man das Rad nicht neu erfinden, denn die Strukturen existieren bereits. 

Schon heute werden rund 16,4 Millionen Verträge der betrieblichen Altersversorgung über etablierte Träger der zweiten Säule organisiert. Auf dieser Basis lässt sich die Verbreitung der bAV weiter ausbauen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen. Entscheidend ist, dass die Arbeitgeber dabei nicht überlastet werden.“

Lebensversicherer und ihre Pensionskassen und -fonds sind Spezialisten für Altersvorsorge

Aktuell verwalten Lebensversicherer mit ihren Pensionskassen und -fonds 16,4 Millionen Verträge der betrieblichen Altersversorgung, davon 8,8 Millionen Direktversicherungen. Jeder fünfte Vertrag und jeder fünfte Beitrags-Euro ist der betrieblichen Altersversorgung zuzurechnen. Der Anteil der bAV-Renten an den Rentenverträgen insgesamt liegt noch höher: rund 30 Prozent (13,6 Mio. von 46,4 Mio. Verträgen). 

Lebensversicherer und ihre Pensionskassen und -fonds sind Spezialisten für Altersvorsorge. Mit ihren 46,4 Millionen Rentenpolicen tragen sie große Verantwortung für die Versorgung der Rentnerinnen und Rentner – heute und morgen. 

Dabei sind sie in allen kapitalgedeckten Säulen der Alterssicherung aktiv: von der Grundversorgung für Selbstständige über Basisrenten oder Privatrenten, über die betriebliche Altersversorgung in Form von Direktversicherungen, Rückdeckungsversicherungen, Pensionsversicherungen und Verträgen Pensionsfonds bis hin zur geförderten Privatvorsorge mit Grund- und Kinderzulagen.

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