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Wirtschaftslage & Prognose

Neue Auflage des GDV-Kreditleitfadens berücksichtigt Nachhaltigkeitsfaktoren

Die Grundsätze für die Vergabe von Unternehmenskrediten durch Versicherer liegen jetzt in der 7. Auflage vor. Neu ist die Berücksichtigung von ESG-Faktoren.

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© Unsplash

Der Aufbau einer Infrastruktur für Elektromobilität wird in den kommenden Jahren gewaltige Investitionen erfordern.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Berücksichtigung von ESG-Risiken im Rahmen der Anlageentscheidung sowie gestiegenen regulatorischen Vorgaben, wurde in den Kreditleitfaden I ein neues Kapitel „Nachhaltigkeitsanforderungen in der Kreditvergabe“ eingefügt. Dieses umfasst einen einheitlichen Fragenkatalog nebst Erläuterungen zu den ESG-Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung für Schuldscheindarlehen. Der Fragenkatalog soll Orientierung bieten und zu einer Vereinheitlichung bzw. Standardisierung der ESG-Kennzahlen und -Anforderungen für die Darlehensvergabe durch Versicherer beitragen.

Um für Solvency I- und II-Unternehmen die Handhabung der beiden Kreditleitfäden möglichst konsistent und praktikabel zu gestalten, wurde das neue Kapitel 1:1 auch in den Kreditleitfäden für Solvency II-Unternehmen eingefügt. Die aktualisierte 7. Auflage ersetzt die bisher gültige Fassung von 2019. 

Die in den aktualisierten Kreditleitfäden vorgeschlagenen ESG-Angaben sind als Hilfestellung gedacht und unverbindlich. Unternehmen können diese anpassen oder eigene unternehmensspezifische Nachhaltigkeitsanforderungen festlegen.

Mit der Weiterentwicklung der beiden Kreditleitfäden macht die Versicherungswirtschaft deutlich, dass sie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Kapitalanlage nicht nur regulatorisch bedingt umsetzt, sondern auch bei diesem wichtigen Thema aus eigenem Antrieb vorantreibt.