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Schaden & Unfall

Fachtagung Haftpflicht-Betrieb: Produkthaftung und -compliance im Fokus

Die diesjährige GDV-Fachtagung Haftpflicht-Betrieb hat einmal mehr gezeigt: Das Haftpflichtrisiko für Unternehmen und Privatpersonen ist vielfältig und dynamisch.

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© Unsplash

Ob getunte Pedelecs, neue Berufsbilder wie Doulas in der Geburtsbegleitung oder aktuelle Entwicklungen in der Klimarechtsprechung: Die Bandbreite der auf der GDV-Veranstaltung in Frankfurt am Main diskutierten Themen spiegelte die gesamte Spannweite möglicher Haftungsszenarien wider.

Im Zentrum der Tagung stand ein Thema, das die Branche derzeit besonders intensiv beschäftigt: die Produkthaftung und -compliance. Anlass hierfür sind sowohl die laufende Modernisierung des deutschen Produkthaftungsrechts als auch zahlreiche neue und überarbeitete europäische Regelwerke, die höhere Anforderungen an Produktsicherheit, Nachhaltigkeit und den Einsatz digitaler Technologien stellen.

Neue Maßstäbe für Produktsicherheit und Haftung

Die Reform des Produkthaftungsrechts bringt eine erhebliche Verschärfung des Haftungsrahmens für Hersteller und die anderen betroffenen Unternehmen. Diese besteht zum einen in neuen Beweiserleichterungen für Anspruchsteller, insbesondere Offenlegungspflichten für Beweismittel und Vermutungen für die Fehlerhaftigkeit eines Produkts und den Zusammenhang zwischen Produktfehler und Schaden. Zum anderen erfolgt eine stärkere Verzahnung von Produktsicherheitsrecht, zivilrechtlicher Haftung und regulatorischen Vorgaben. So wird künftig noch deutlicher darauf abgestellt, ob ein Produkt die Sicherheit bietet, die nach nationalem oder europäischem Recht erwartet werden darf. Verstöße gegen verbindliche Sicherheitsanforderungen können dabei eine Vermutung für die Fehlerhaftigkeit eines Produkts begründen. 

Besondere Aufmerksamkeit erhielt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung, die als eine Art „öffentlich-rechtliches Gewährleistungsrecht“ verstanden werden kann. Sie verpflichtet Unternehmen im Falle eines Produktrückrufs zu konkreten und verbraucherfreundlichen Abhilfemaßnahmen. Verbraucher sollen künftig die Wahl zwischen Reparatur, Ersatzlieferung oder vollständiger Erstattung des Kaufpreises haben, kostenfrei sowie ohne zeitliche Verzögerung.

Diese Regelungen erhöhen den Druck auf Hersteller, Importeure und Händler erheblich. Insbesondere die Pflicht, Abhilfemaßnahmen aktiv anzubieten und nicht nur auf Nachfrage zu reagieren, stellt viele Unternehmen vor organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Gleichzeitig können sich aus der Umsetzung Rückruf- und Haftungsrisiken ergeben.

Nachhaltigkeit und Lieferketten im Haftungsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Frage, wie Nachhaltigkeitsaspekte in das Haftungsrecht einfließen. Diskutiert wurde etwa, ob Produkte bereits dann als mangelhaft gelten können, wenn in ihrer Lieferkette gegen Umwelt- oder Sozialstandards verstoßen wurde. Die Einordnung solcher Fälle als Sachmangel kann weitreichende Folgen haben, von Nacherfüllungsansprüchen bis hin zu Schadensersatzforderungen.
Damit rücken Lieferketten, Rohstoffbeschaffung und ESG-Kriterien stärker in den Fokus der Haftungsbewertung. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Compliance nicht mehr an den eigenen Werkstoren anfängt, sondern auch die Wertschöpfungskette umfassen kann.

Herausforderungen für Versicherer

Für die Haftpflichtversicherer ergeben sich aus diesen Entwicklungen erhebliche Auswirkungen. Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen – insbesondere im Zusammenspiel mit digitalen Produkten, Software-Updates und datenbezogenen Schäden – werden sich in erhöhtem Schadenaufwand bemerkbar machen und die Unsicherheit in der Risikobewertung erhöhen.
Die Diskussion auf der GDV-Fachtagung zeigte: Bestehende Bedingungswerke werden bereits überprüft und ggf. weiterentwickelt.

Fazit: Produkthaftung vor grundlegendem Wandel

Die Veranstaltung machte insgesamt deutlich, dass die Produkthaftung vor einem grundlegenden Wandel steht. Die zunehmende Verzahnung von europäischem Recht, Nachhaltigkeitsanforderungen und digitaler Regulierung führt zu einer deutlichen Ausweitung potenzieller Haftungsrisiken. Für Unternehmen bedeutet dies steigende Anforderungen an Compliance und Risikomanagement. 

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