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Mobilität

Schäden durch Schlaglöcher: Vollkasko schützt – Staat zahlt nur selten

Der lange Winter hat viele Straßen in Deutschland in Schlaglochpisten verwandelt. Doch wie handelt man im Schadensfall und wie sind Schäden durch Schlaglöcher versichert?

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© gettyimages / johny007pan

Der brandenburgische Landesbetrieb Straßenwesen beklagt, dass aktuell deutlich mehr Schäden durch Schlaglöcher auftreten als in den Vorjahren. Besonders häufig treten Schlaglöcher bei wechselhaftem Frost- und Tauwetter auf. Dringt Wasser in kleine Risse im Asphalt ein und gefriert, dehnt es sich aus und sprengt den Straßenbelag. Der Verkehr vergrößert die entstandenen Schäden zusätzlich. Marode Straßenbeläge begünstigen diese Entwicklung.

Richtig handeln im Schadensfall

Wer in ein Schlagloch fährt und einen Schaden am Fahrzeug feststellt, sollte die Situation sorgfältig dokumentieren. Wichtig sind Fotos von der Unfallstelle, dem Schlagloch und den Beschädigungen am Auto. Auch Ort, Zeitpunkt und mögliche Warnhinweise sollten festgehalten werden. Bei größeren Schäden oder wenn das Schlagloch weitere Verkehrsteilnehmer gefährdet, empfiehlt sich die Verständigung der Polizei.

„Eine gute Dokumentation mit Fotos und allen relevanten Angaben erleichtert und beschleunigt die Regulierung durch die Versicherung erheblich“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

Welche Versicherung zahlt?

Schäden durch Schlaglöcher sind in der Regel über die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Sie übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug – etwa beschädigte Reifen und Felgen, eine verbogene Spurstange, Schäden an Radaufhängung oder Fahrwerk bis hin zu Rissen in der Ölwanne. Versicherte müssen jedoch die vereinbarte Selbstbeteiligung tragen; zudem kann es zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse kommen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet nur für Schäden, die anderen zugefügt werden. Die Teilkaskoversicherung deckt unter anderem Diebstahl, Wildunfälle oder Naturgefahren ab, nicht jedoch Schäden durch Schlaglöcher.

Staatliche Haftung nur in Ausnahmefällen

Zwar sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten und auf Gefahren hinzuweisen. In der Praxis ist es jedoch schwierig nachzuweisen, dass die zuständige Stelle ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.

„Die Hürden für Schadenersatzansprüche gegen den Staat sind hoch. Autofahrer müssen grundsätzlich so fahren, dass sie auf erkennbare Gefahren – dazu zählen auch Schlaglöcher – rechtzeitig reagieren können“, so Asmussen.

Hinzu kommt: Weisen Warnschilder auf Straßenschäden hin oder war ein Fahrer zu schnell unterwegs, sinken die Erfolgsaussichten auf staatlichen Ersatz gegen null. Das in der Straßenverkehrsordnung verankerte Sichtfahrgebot verpflichtet Verkehrsteilnehmer, Geschwindigkeit und Fahrweise den Straßen- und Sichtverhältnissen anzupassen.

Der GDV rät Autofahrerinnen und Autofahrern daher, besonders in den Wintermonaten aufmerksam zu fahren und bei Schäden frühzeitig Kontakt mit ihrer Versicherung aufzunehmen. 

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