„Die Faktenlage ist recht dürftig“
Der Verkehrsgerichtstag hat sich für eine Anhebung des THC-Grenzwerts ausgesprochen. Warum der aktuelle nicht passt und ein höherer Wert noch keine Gefahr bedeutet, erklärt Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer.

Die Bundesregierung will den Cannabis-Konsum legalisieren. Der aktuell strenge THC-Grenzwert im Straßenverkehr wäre nach Ansicht vieler Experten dann nicht mehr haltbar.
Herr Brockmann, der Verkehrsgerichtstag hat eine Anhebung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr empfohlen. Was passt denn nicht mit dem bestehenden?
Siegfried Brockmann: Die aktuelle Rechtslage wertet Fahren unter Drogeneinfluss generell als Ordnungswidrigkeit. Als nachgewiesen gilt der Cannabis-Konsum bei einem Wert von einem Nanogramm des Wirkstoffs THC pro Milliliter Blut. So ist es überhaupt zu dem Grenzwert gekommen. Er sagt aber nichts über die Fahrtüchtigkeit aus. Solange es darum ging, illegalen Drogenkonsum quasi zu sanktionieren, war das kein Problem. Mit der geplanten Legalisierung von Cannabis ändert sich das: Spätestens jetzt müssen wir uns schon mit der Frage auseinandersetzen, ab welcher Menge die Droge zur Fahruntauglichkeit führt.
Was sagt denn die Forschung dazu?
Brockmann: Die Faktenlage ist recht dürftig. Es gibt ein paar Studien aus dem Ausland. Aber viele tun sich schwer, den Zusammenhang zwischen Cannabis-Konsum und der Fahruntauglichkeit exakt zu bestimmen. Da gibt es noch erheblichen Forschungsbedarf, kurzfristig lässt sich das allerdings nicht lösen.
Warum dann den THC-Grenzwert erhöhen, wenn es keine wissenschaftlich belastbare Begründung dafür gibt?
Brockmann: Bevor wir nichts haben, ist es mir lieber, einen Grenzwert festzulegen, der weit davon entfernt ist, jemanden im Straßenverkehr zu gefährden. Mit einem Grenzwert von drei Nanogramm THC pro Milliliter Blut, den ich als konkreten Wert im Straßenverkehrsgesetz haben möchte, wären wir erst einmal auf der sicheren Seite. Es ist ja nicht so, dass man dann nach einem Joint sofort Auto fahren dürfte. Da müssen schon einige Stunden dazwischen liegen.
Zur Person
Siegfried Brockmann, Jahrgang 1959, hat den Beruf des Kraftfahrzeugmechanikers erlernt und Politische Wissenschaften in Berlin studiert. Im Jahr 1998 übernahm er die Kommunikation für den Bereich Schaden- und Unfallversicherung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Seit 2006 ist er dort Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Ehrenamtlich ist Brockmann Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats und beratendes Präsidiumsmitglied der Deutschen Verkehrswacht (DVW), Vorstandsmitglied des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und Mitglied des Kuratoriums der Deutschen Seniorenliga (DSL).
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Können Sie das konkreter machen?
Brockmann: Das lässt sich pauschal überhaupt nicht sagen. Der THC-Gehalt schwankt je nach Sorte und hängt auch davon ab, welche Pflanzenteile konsumiert werden. Auch Alter, Größe und Gewicht der Konsumenten haben Einfluss darauf, wie schnell das THC abgebaut wird.
Welche Erfahrungen gibt es eigentlich im Ausland, wo der Cannabis-Konsum bereits legal ist, etwa in den Niederlanden?
Brockmann: Dort gilt ebenfalls ein Grenzwert von drei Nanogramm. Und die Erfahrungen zeigen, dass unsere Nachbarn damit gut zurechtkommen. Deshalb sollten wir diesem Beispiel auch erstmal folgen.
Nun stelle ich mir einen Kiffer vor, der zu seinem Joint gern noch ein Bier trinkt. Was ist mit dieser Form des Mischkonsums?
Brockmann: Das ist besonders gefährlich, deshalb lassen sich die Grenzwerte für den Cannabis- und Alkoholkonsum auch nicht getrennt betrachten. Studien zeigen, dass sich die Wirkung der Drogen gegenseitig verstärkt. Deshalb gilt auch in den Niederlanden ein THC-Grenzwert von einem Nanogramm, sobald Alkohol mit im Spiel ist. Das ist wissenschaftlich auch nicht exakt erwiesen, trägt aber der Erkenntnis Rechnung, dass beim Mischkonsum die Gefahren größer sind.
Es gibt die Forderung nach einem niedrigeren THC-Grenzwert für Fahranfänger. Wie lässt sich das denn begründen?
Brockmann: Bei Fahranfängern gibt es zusätzliche Risiken: Sie beherrschen das Auto noch nicht sicher und können auch Gefahren noch nicht so gut einschätzen. Überdies neigen insbesondere junge Männer dazu, höhere Risiken im Straßenverkehr einzugehen. Deshalb halte ich es für vernünftig, bei Fahranfängern niedrigere Grenzwerte anzusetzen. Auch bei Alkohol gilt bis 21 Jahre schließlich eine Null-Promille-Grenze.
Was spricht eigentlich generell gegen einen THC-Grenzwert von Null? Dann könnte man sich die ganze Debatte sparen.
Brockmann: Eher im Gegenteil, man bekäme dann ein erhebliches Rechtfertigungsproblem. Wenn sowohl der Cannabis- als auch der Alkoholkonsum legal sind, dann muss man gut begründen, warum man beide Fälle rechtlich unterschiedlich behandelt. Für Konsumenten von medizinisch verschriebenem Cannabis wird im Straßenverkehrsgesetz schon jetzt eine Ausnahme von der Rechtswidrigkeit gemacht. Da sieht der Gesetzgeber, nachdem der Konsum legalisiert wurde, also kein Problem für die Verkehrssicherheit. Aber gut: Wenn wir beim Alkohol eine Null-Toleranz-Politik bekommen, können wir die Frage gern neu diskutieren.
Interview: Karsten Röbisch