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Regulierung

Vorsicht grüne Schwäne - BaFin und europäische Aufseher haben Klimarisiken weiter im Blick

Der VAG-Referentenentwurf zur Umsetzung des Solvency II-Reviews sieht vor, dass Versicherer in Zukunft Nachhaltigkeitsrisikopläne erstellen müssen. Dabei verzichtet die EU-Kommission auf zusätzliche, gesetzliche Detailvorgaben. Während die BaFin bei physischen Risiken genauer hinschauen will, veröffentlichen die europäischen Aufsichtsbehörden eine Richtlinie für Stresstests im Versicherungs- und Bankenbereich. Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA eruiert, wie Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung in Solvency II berücksichtigt werden können, beispielsweise durch Kapitalerleichterungen.

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© StockByM / Getty Images

Grüne Schwäne – so werden die Risiken für Finanzsysteme aus dem Klimawandel bezeichnet. Der Begriff lehnt sich an die sogenannten „schwarzen Schwäne“ unter den Risiken an, die überraschend und mit schwerwiegenden Folgen eintreten. Bei den grünen Schwänen liegen die Risiken eigentlich auf der Hand, sie scheinen nur zu weit in der Zukunft zu liegen, um dafür vorzusorgen. Die Finanzaufsichten entwickeln daher ihre Aufsichtspraxis und den Instrumentenkasten stetig weiter, um Makro- und Mikrorisiken aus dem Klimawandel rechtzeitig erkennen und den grünen Schwänen entgegenwirken zu können. Wenn sich das allerdings mit weiteren gesetzlichen Vorgaben überschneidet oder doppelt, entsteht Mehraufwand ohne Mehrwert.  

Solvency II: Nachhaltigkeitsrisikopläne ohne Detailvorgaben

Ein Beispiel für eine ineffiziente Dopplung sind die neuen Nachhaltigkeitsrisikopläne, die durch den Solvency II-Review eingeführt werden. Diese Pläne sollen finanzielle Risiken aus Nachhaltigkeitsfaktoren analysieren. Dabei müssen Versicherer schon heute Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Analysen integrieren. Für ihr zentrales Risikosteuerungs-Tool, die regelmäßige Risiko- und Solvenzanalyse ORSA, rechnen sie u. a. bereits mit verschiedenen Szenarien für den Klimawandel.  

Insofern ist es eine gute Nachricht, dass die EU-Kommission zu den neuen verpflichtenden Nachhaltigkeitsrisikoplänen bis auf weiteres keine Detailvorgaben in Form von technischen Regulierungsstandards erlassen will. Die Solvency-II-Richtlinie enthält bereits allgemeine Anforderungen an diese Pläne, die eins zu eins in das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) übernommen werden. Laut VAG-Referentenentwurf sollen die im Plan enthaltenen Zielwerte im Solvabilitäts- und Finanzbericht veröffentlicht werden, voraussichtlich erstmals 2028 für das Geschäftsjahr 2027.

Wie die BaFin 2026 Nachhaltigkeit in den Fokus nimmt

Die BaFin hat Anfang Januar in ihrer alljährlichen Vorausschau angekündigt, wie sie 2026 den langfristigen Trend Nachhaltigkeit in der Aufsichtspraxis berücksichtigen will. Insbesondere bei Nicht-Leben-Versicherern will sie ihre Aufsicht über physische Klimarisiken intensivieren. Einen aktuellen Eindruck hatte sich die BaFin durch eine Umfrage bei Versicherern und kleineren Banken zu ihrem Umgang mit Naturkatastrophen-Risiken verschafft. Demnach geht die Hälfte der befragten Versicherer davon aus, dass Klimarisiken in materiellem Umfang auf andere Risikoarten durchschlagen. Besonders relevant: Stürme, Überschwemmungen und Überflutungen nach Starkregen. Für viele Finanzunternehmen scheint die Datenbeschaffung ein Problem zu sein. Diese Sicht teilt die Bafin nicht und weist auf die öffentlich verfügbaren Informationen beispielsweise in Geodatenbanken, Hochwassergefahrenkarten, Dürremonitoren und zu Starkregenrisiken hin.  

Die BaFin kündigte außerdem an, dass sie 2026 ESG-Themen beim Kapitalanlageverhalten der Versicherer in den Blick nehmen will. Auch eine Prüfung, ob das Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken ein Update braucht, steht auf der To-do-Liste. Mit Stichproben soll zudem auf die Einhaltung von Anti-Greenwashing-Vorgaben und Markttransparenz geachtet werden. Dabei möchte die Bafin auch einen Blick in die CSRD-Berichte werfen, sobald die EU-Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt wurden.  

EU-Aufsichtsbehörden veröffentlichen Richtlinien zu Klimastresstests  

In Zukunft könnten Klimastresstests zum aufsichtlichen Instrumentenkasten gehören. Die europäischen Aufsichtsbehörden haben im Januar gemeinsame Leitlinien (Guidelines) zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) in Stresstests für den Banken- und Versicherungssektor veröffentlicht. Die an die nationalen Aufsichtsbehörden gerichteten Richtlinien treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Richtlinien verpflichten nicht zu ESG-Stresstests, vielmehr sollen ESG-Risiken rechtssicherer und transparenter in die Stresstests integriert und konsistente, gemeinsame Methodenstandards etabliert werden.  

Die zuständigen Aufsichtsbehörden sollten mit einer Wesentlichkeitsanalyse die relevantesten Risiken für Stresstests identifizieren. Zunächst stehen Klima- und Umweltrisiken im Fokus, erst nach Entwicklung entsprechender Tools könnte auch die Belastungsfähigkeit von Unternehmen auf soziale und Governance-Risiken geprüft werden. Stresstests sind für die Finanzunternehmen meist sehr aufwändig. Insofern ist es gut, dass die Richtlinien den Behörden Möglichkeiten für eine proportionale Gestaltung und ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufzeigen. Dazu gehören methodische Erleichterungen für kleinere oder weniger komplexe Unternehmen. Angesichts des frühen Entwicklungsstadiums der ESG-Stresstestmodellierung und der Datenverfügbarkeit könnten die Behörden zudem mit begrenzteren Analysen beginnen.

EIOPA konsultiert Berücksichtigung von Klimafolgenanpassung unter Solvency II

Europa muss sich zunehmend auf die Folgen der Klimaerhitzung einstellen. Dass hier noch mehr notwendig ist, zeigt die Arbeit der EU-Kommission an einem Rahmen für Klimaresilienz. EIOPA untersucht nun, wie sich Anpassungsmaßnahmen positiv auf die Risiko-Rücklagen der Versicherer auswirken könnten und stellt die Möglichkeiten in einem aktuellen Konsultationspapier zur Diskussion. Bis zum 17. April läuft die Antwortfrist.  

„Große“ Anpassungsmaßnahmen könnten in Risikoparameter einfließen

Die EIOPA präsentiert verschiedene Ansätze, wie Anpassungsmaßnahmen das Solvenzkapital eines Versicherers reduzieren könnten. Beispielsweise könnten sogenannte „große“ Anpassungsmaßnahmen in die allgemeine Neubewertung der Risikoparameter einfließen, die die EIOPA regelmäßig alle paar Jahre durchführt. Zu diesen Maßnahmen zählen im Bereich Hochwasserschutz unter anderem der Bau von Rückhaltebecken oder auch die Renaturierung von Flussauen. Das Potenzial dieser Anpassungsmaßnahmen zeigt eine Modellrechnung. Für die im Jahr 2021 vom Hochwasser betroffenen Regionen in Deutschland hätte ein besserer Schutz die regionalen Schäden um 15 bis 35 Prozent gesenkt. Die jährliche Gesamtschadenssumme läge dadurch um sechs bis sieben Prozent niedriger.  

„Kleine“ Anpassungsmaßnahmen könnten in dem Naturkatastrophen-Modul berücksichtigt werden

Ansatzpunkte für Kapitalerleichterungen sieht EIOPA auch, wenn das Eigentum von Versicherungsnehmer/-innen besser geschützt ist, etwa durch klimaangepasste Bauvorschriften oder hochwasserresistente Fenster (sog. „kleine“ Anpassungsmaßnahmen). Als Stellschraube sieht EIOPA das Naturkatastrophen-Modul in Solvency II an, für das im Papier verschiedene Anpassungsoptionen vorgeschlagen werden. Bisher sind diese für Naturkatastrophen nicht möglich. Dadurch ließen sich auch “kleine” Anpassungsmaßnahmen berücksichtigen.  

Der GDV wird sich an der Konsultation mit einer Stellungnahme beteiligen.