Entlastung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Mit der Annahme des 1. Omnibus-Paketes im EU-Amtsblatt werden Unternehmen deutlich bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung entlastet. Die Änderung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verkleinert den Anwendungsbereich. Insbesondere viele kleine und mittlere Unternehmen sind von der Berichtspflicht befreit. Für sie gewinnt die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung wieder an Relevanz.
Schwellenwerte für CSRD-pflichtige Unternehmen angehoben
Die verabschiedeten Schwellenwerte wurden angehoben, wodurch sich der Kreis der CSRD-pflichtigen Unternehmen deutlich verkleinert. CSRD-pflichtig sind Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und einen Nettoumsatz von mindestens 450 Millionen Euro erzielen. Unternehmen, die bereits berichtspflichtig sind und diese Schwellenwerte weiterhin erfüllen, müssen derzeit noch die NFRD (Non-Financial Reporting Directive) anwenden, da die CSRD noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde. Unternehmen mit 500 bis 999 Mitarbeitenden können von den Mitgliedstaaten zudem für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 vorübergehend von dieser Pflicht befreit werden.
Für Unternehmen, die bisher nicht berichtspflichtig waren, wurde die Einführung der CSRD durch die sogenannte „Stop-the-Clock“-Richtlinie vom 16. April 2025 verschoben. Große Unternehmen dieser Gruppe müssen ihre ersten Nachhaltigkeitsberichte für das Geschäftsjahr 2027 erstellen und im Jahr 2028 veröffentlichen, sofern sie unter den neuen Anwendungsbereich fallen. Die Arbeit an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bleibt eine offene Baustelle und soll im Sommer 2026 als delegierter Rechtsakt verabschiedet werden.
Deutscher Nachhaltigkeitskodex bietet Modul für freiwillige Berichterstattung
Da der Anwendungsbereich der CSRD deutlich verkleinert wurde, gewinnt die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung wieder an Relevanz. Um auch kleinen und mittleren Unternehmen Orientierung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu geben, arbeitet die EU an einem freiwilligen Berichtsstandard – dem sogenannten „Voluntary Standard for Small and Medium-Sized Enterprises“ (VSME). Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) bietet ein kostenloses Modul für die freiwillige Berichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen an. Bisher konnten nur CSRD-pflichtige Unternehmen ihre Berichte über die DNK-Plattform erstellen. Mit den neuen Angeboten stehen nun zwei Module zur Verfügung, die auf dem freiwilligen Standard für KMU basieren: das branchenübergreifende VSME-Modul sowie der Zukunftskompass Handwerk, der speziell auf Handwerksbetriebe zugeschnitten ist. Die Module sind ab sofort verfügbar.