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Regulierung

Mit der EU-Kleinanlegerstrategie mehr Menschen zur Vorsorge bewegen

Die EU-Kommission möchte mit der Kleinanlegerstrategie mehr Menschen an die Kapitalmärkte bringen. Versicherungsprodukte leisten dabei einen wichtigen Beitrag.

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© Rioji Iwata / Unsplash

Mit der Kleinanlegerstrategie möchte die EU mehr Menschen an den Kapitalmarkt bringen.

Mit der Retail Investment Strategie (RIS) möchte die Europäische Kommission mehr Menschen für den Kapitalmarkt gewinnen. Sie sollen durch eine größere Beteiligung am Kapitalmarkt besser für ihre Zukunft vorsorgen können. Die deutschen Versicherer unterstützen dieses Ziel.

Der von der EU-Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag enthält dazu gute Ansätze. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht insgesamt aber davon aus, dass der Vorschlag in der jetzt vorliegenden Form seine Ziele nicht erreichen wird. Er ist zu bürokratisch und orientiert sich nicht am wirklichen Verhalten der Menschen. Die deutschen Versicherer werden sich im weiteren Verfahren dafür einsetzen, die Chancen, die mit dem Vorhaben verbunden sind, weiter herauszuarbeiten und konkrete Lösungsvorschläge vorlegen. Besondere Priorität haben dabei die folgenden Themen:

Vergütungsmodelle sollen eine faire und unabhängige Beratung sicherstellen

Die EU-Kommission hat partielle Provisionsverbote vorgeschlagen, beispielsweise für die unabhängige Beratung zu Versicherungsanlageprodukten. Der GDV macht sich für die Koexistenz verschiedener Vergütungsformen stark. Zurzeit haben die Menschen die Wahl, ob sie Versicherungen direkt beim Versicherer kaufen, Honorare an einen Berater zahlen oder die Vergütung des Vermittlers dem Versicherer überlassen. Diese Wahlmöglichkeit wollen wir erhalten.

Produkte sollen ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis bieten

Selbstverständlich müssen Produkte den Verbraucherinnen und Verbrauchern Nutzen bringen. Dafür ist ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis („value for money“) unerlässlich. Deshalb dürfen Versicherer nur Produkte anbieten, die den Bedürfnissen und Zielen der Verbraucherinnen und Verbraucher entsprechen. Die BaFin beaufsichtigt das, prüft und schreitet ein, wenn nötig. Die von der EU-Kommission nun vorgeschlagenen neuen Regeln könnten faktisch zu einer Produkt- und Preiskontrolle führen. Das hemmt die Innovationskraft des Marktes. Benchmarks könnten durchaus sinnvoll sein, allerdings nur, wenn sie als Werkzeuge für die Aufsichtsbehörden zur Identifikation von Ausreißern konzipiert werden.

Informationen an Verbraucher verschlanken und vereinfachen

Die EU-Kommission wollte eigentlich die Vorgaben über Informationspflichten verschlanken und modernisieren. In Sachen Modernisierung enthält der Entwurf einige gute Aspekte: Die digitale Übermittlung von Informationen soll künftig Standard sein – und zwar für alle Versicherungsprodukte. Das ist ein wichtiger Schritt. Bei der Verschlankung der Informationspflichten wird das vorhandene Potential aber bei weitem nicht ausgeschöpft. Hier gibt es noch viel Luft nach oben, damit Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit Information überflutet werden.  

Mitbestimmungsrechte von Parlament und Rat sollten nicht ausgehebelt werden

Gute Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, ist bei dieser Richtlinie schwierig, weil fast alle Vorschriften erst nachgelagert – also durch delegierte Verordnungen der EU-Kommission oder durch Vorgaben der Aufsichtsbehörden ausgearbeitet werden sollen. Nun liegt es an den Co-Gesetzgebern, dem europäischen Parlament und dem Rat, dafür zu sorgen, dass die wesentlichen Entscheidungen so konkret wie möglich formuliert werden und präzise zum Ausdruck kommt, was wie geregelt werden soll. Wir setzen uns auch dafür ein, dass die Umsetzungsfristen für die Unternehmen erst laufen, wenn alle neuen Regeln im Detail ausformuliert und beschlossen sind.

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