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Regulierung

Beim Zukunftsfinanzierungsgesetz das volle Potenzial ausschöpfen

Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz soll der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert und modernisiert werden. Das Ziel der Bundesregierung: Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarktes stärken, Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland erhöhen sowie zusätzliche Investitionen im Klimaschutz und der Energiewende voranbringen. Für Versicherer ein gutes Vorhaben mit Raum für Verbesserungen.

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© unsplash

Der Kabinettsbeschluss zum Zukunftsfinanzierungsgesetz wird von der deutschen Versicherungswirtschaft überwiegend positiv beurteilt. „Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Modernisierung der deutschen Kapitalmarktregeln und zur Förderung nachhaltiger Investitionen sind ein wichtiges Signal für den Standort Deutschland“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. „Besonders erfreulich sind die geplanten Verbesserungen bezüglich der Investitionsmöglichkeiten für Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie die Streichung des bisherigen Schriftformerfordernis für die Kommunikation mit der BaFin und deren Umstellung auf den elektronischen Zugangsweg. Damit werden nachhaltige Investitionen in EE-Anlagen für Investmentsfonds einfacher und schneller.“ Die Umstellung auf elektronische Kommunikation ist zudem ein wichtiger Schritt zu einer modernen digitalen Verwaltung.

Die Ausweitung des Anlagekatalogs für Spezialfonds nach dem Kapitalgesetzbuch und Immobilieninvestmentfonds um Erneuerbare-Energien-Anlagen sollte aus Sicht des GDV auch im Investmentsteuerrecht Berücksichtigung finden. „Es ist notwendig, identische Anpassungen im Investmentsteuergesetz vorzunehmen, damit sich nicht ungewollt aus dem Investmentsteuerecht Investitionshindernisse für EE-Anlagen ergeben“, sagt Asmussen.

Mit der geplanten Umstellung auf elektronische Kommunikation soll die Interaktion mit den Aufsichtsbehörden künftig deutlich schneller und einfacher werden. Eine konsequente Nutzung digitaler Lösungen kann sowohl die Aufsicht als auch die Unternehmen entlasten. Allerdings zeigen erste Erfahrungen zu ähnlichen Umstellungen, dass noch viel Spielraum für Verbesserungen vorhanden ist. „Elektronische Kommunikation muss praxistauglich und anwenderfreundlich sein. Realitätsferne und komplexe Umsetzungsvorschriften führen nur zu unnötigem Mehraufwand, der dem eigentlichen Ziel entgegenwirkt“, so Asmussen.