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Nachhaltigkeit

Europäisches Parlament verabschiedet Standard für Grüne Anleihen

Versicherer begrüßen die Verabschiedung des Standards für nachhaltige Kapitalanlagen. Für die Entwicklung von Sustainable Finance kann der neue Standard einen Schub bedeuten.

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© Mariana Proenca / Unsplash

Mit Green Bonds können etwa Investitionen in erneuerbare Energien finanziert werden. 

Die nachhaltige Transformation der Wirtschaft kommt ein weiteres Stück voran. Am Donnerstag hat das Europäische Parlament die Trilogeinigung zum Green Standard verabschiedet. Damit gibt es in der EU bald einen freiwilligen „Goldstandard“ für grüne Anleihen von Unternehmen oder auch Staaten.

Verwendet werden können die Einnahmen aus der Emission von Green Bonds zum Beispiel für Investitionen in nachhaltige Energiegewinnung wie Wind- oder Wasserkraftanlagen, saubere Transportinfrastruktur oder auch energieeffizientes, nachhaltiges Bauen. Unternehmen der Realwirtschaft können damit aber auch ihre eigenen Tätigkeiten an der europäischen Taxonomie ausrichten, also transformieren. Als große institutionelle Investoren stehen die Versicherer bereit für verstärkte Investitionen in die nachhaltige Transformation.

Ein einheitlicher Standard kann dem Markt für nachhaltige Anleihen einen Schub geben. Fehlende Transparenz und unklare Standards haben Investitionen bisher häufig verhindert. Dazu kamen rechtliche Probleme bei der Deklaration von nachhaltigen Anleihen, die sogar zu Greenwashing-Vorwürfen führen können.

Praxistauglichkeit des Standards im Fokus

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich entlang des Regulierungsverfahrens in den vergangenen zweieinhalb Jahren intensiv in die Debatte auf europäischer Ebene eingebracht. Besonderes Augenmerk hat der GDV auf die Praxistauglichkeit des neuen Standards gelegt. Denn nur dann wird er von den Investoren und Emittenten wirklich angewendet.

Das gilt etwa für die Freiwilligkeit des Standards. Der Green Bond Standard sollte die nachhaltige Entwicklung der Finanzmärkte fördern – und diese nicht behindern oder ersetzen. Begrüßt wird auch die Einrichtung einer sogenannten „Flexibility Pocket“. Damit dürfen bis zu 15 Prozent der Einnahmen, die Emittenten aus dem Verkauf von Green Bonds erzielen in Bereiche investiert werden, die sich mangels Kriterien nicht an der Taxonomie orientieren können. Denn solange sich die Wirtschaft in der Transition befindet, üben Unternehmen oftmals neben nachhaltigen auch noch nicht nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten aus. Würde der Green Bond-Standard 100 Prozent Nachhaltigkeit vorschreiben, würde sich der Markt aufgrund eines fehlenden Angebots nicht entwickeln können. Auch wäre er für kleinere und mittlere Emittenten, die in der Regel selten Anleihen emittieren, nicht interessant. Mit der Zunahme grüner Investitionsmöglichkeiten wird diese Lösung zu einem späteren Zeitpunkt neu überprüft werden.

Der neue Standard kann zwölf Monate nach seiner voraussichtlichen Verabschiedung zum Ende des Jahres, also Ende 2024, in Kraft treten.