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Regulierung

Nachhaltigkeits-Omnibus stärkt Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen

Zur Annahme des Omnibus-Pakets zur Entlastung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rat der EU kommentiert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen:

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© American Public Power Association / Unsplash

„Mit dem Nachhaltigkeits-Omnibus macht die EU deutlich, dass Nachhaltigkeit und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zusammengehören. Das stärkt die europäische Wirtschaft in einem zunehmend anspruchsvollen globalen Umfeld.

Jetzt braucht es klare Leitplanken. Die Unternehmen müssen sich zügig und verlässlich auf die neuen Regeln einstellen können. Dafür muss die EU-Kommission die konkreten inhaltlichen Vorgaben für die Berichterstattung, die ESRS, jetzt so finalisieren, dass sie praxistauglicher und verständlicher werden. Die Vorschläge sind bisher noch viel zu komplex und verursachen hohen Umsetzungsaufwand.“

Hintergrund

Die vom Rat der Europäischen Union heute angenommene Einigung zum Omnibus-I-Paket, dem sogenannten Nachhaltigkeits-Omnibus, sieht eine deutliche Begrenzung des Anwendungsbereichs der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) vor. Unternehmen sollen künftig erst ab einer Größe von mindestens 1.000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von 450 Millionen Euro berichten. 

Unternehmen, die bisher schon berichten und auch unter die neuen Regelungen fallen, müssen weiterhin berichten. In Deutschland gilt für sie derzeit jedoch noch die NFRD (Non-Financial Reporting Directive), also die Vorgängerrichtlinie der CSRD, da die CSRD noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Für Unternehmen, die bisher noch nicht berichtspflichtig waren, wurde die Einführung der CSRD durch die sogenannte „Stop-the-Clock“-Richtlinie vom 16. April 2025 verschoben.

Große Unternehmen, die bisher nicht berichtspflichtig waren, müssen ihre ersten Nachhaltigkeitsberichte für das Geschäftsjahr 2027 erstellen und 2028 veröffentlichen, sofern sie unter den neuen Anwendungsbereich fallen.

Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen erstmals für das Geschäftsjahr 2028 berichten, mit Veröffentlichung im Jahr 2029.