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Nachhaltigkeit

Globale Abkommen stärken Biodiversität und Meeresschutz

Anfang März haben sich die Vereinten Nationen (UN) in New York auf ein lange verhandeltes Hochseeschutzabkommen geeinigt.

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© Dakota Roos / Unsplash

Unberührte Landschaften werden immer seltener. 

Das Hochseeschutzabkommen der Vereinten Nationen ist ein Baustein auf dem Weg zu dem im Dezember in Montreal vereinbarten Ziel des Global Biodiversity Frameworks (GBF), 30 % der weltweiten Land- und Meeresflächen bis 2030 unter Schutz zu stellen. Zusätzlich sollen 30 % der bereits geschädigten Flächen wiederhergestellt werden. Die Unterzeichner des GBF verpflichten sich zu höheren Investitionen in den Artenschutz und einer Halbierung der Risiken aus Pestiziden und Düngemitteln. Konkrete Ziele und Monitoring fehlen jedoch noch.

Mit dem Hochseeschutzabkommen wird nun die internationale Staatengemeinschaft auf den Artenschutz und die nachhaltige Verwendung mariner Ressourcen jenseits nationaler Gewässer verpflichtet. Erstmals ist ein Verfahren zur Einführung gebietsbezogener Maßnahmen inklusive der Meeresschutzgebiete vereinbart worden, in dem mehrheitlich und ohne Veto-Möglichkeit von Einzelstaaten entschieden wird. Außerhalb von Schutzgebieten sind Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen. Ebenfalls entscheidet eine Kommission über die Verteilung von Gewinnen z. B. aus der pharmazeutischen Nutzung von genetischen Ressourcen. Bisher hatte der fehlende Ausgleich zwischen finanzstarken Staaten bzw. Industrien und Entwicklungsländern, die sich eine Erschließung der Ressourcen und mariner Technologien nicht leisten konnten, Fortschritte im Hochseeschutz blockiert. 

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