Information für Betroffene der FWU-Insolvenz
Der luxemburgische Versicherer FWU Life Insurance Lux S.A. (FWU) ist insolvent. Kunden aus Deutschland, die einen Versicherungsvertrag bei der FWU abgeschlossen haben, finden hier Informationen wie sie ihre Forderungen anmelden können und was darüber hinaus zu beachten ist.
Der luxemburgische Versicherer FWU Life Insurance Lux S.A. (FWU) ist insolvent. Mit Urteil vom 31. Januar 2025 wurde die gerichtliche Liquidation und Auflösung der FWU vom zuständigen Bezirksgericht Luxemburg verkündet. Von der Insolvenz sind leider auch Kunden in Deutschland betroffen, die bei der FWU einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben. Die entsprechenden Kunden sollten bereits vom zuständigen Insolvenzverwalter unter anderem darüber informiert worden sein, wo und wie sie ihre Forderungen anmelden können. Informationen können ansonsten auch direkt beim Insolvenzverwalter und dem für diese Zwecke eingerichteten Kundenportal abgerufen werden.
Sofern Riester- und Basisrentenkunden im Nachgang zu ihrer Forderungsanmeldung Auszahlungen erhalten, ist zu beachten, dass sich dadurch negative steuerliche Folgen ergeben können. Diese sind aber vermeidbar.
Ohne Handeln drohen negative steuerliche Folgen!
Für Kunden mit einem Riester-Vertrag ergibt sich bei einer Auszahlung des Insolvenzverwalters, dass grundsätzlich sowohl die bisher gewährten Altersvorsorgezulagen als auch ggf. ergänzende Steuervorteile (Sonderausgabenabzug) zurückzuzahlen sind. Grund hierfür ist, dass der Gesetzgeber eine sogenannte schädliche Verwendung annimmt (§ 93 EStG).
Für Kunden mit einem Basisrentenvertrag gilt, dass sie ihre erhaltenen Zahlungen zu versteuern haben (§ 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG).
Wie kann ich diese steuerlichen Folgen vermeiden?
Diese negativen steuerlichen Folgen können Sie nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen vermeiden und zwar dann,
- wenn Sie als Riester-Kunden die erhaltene Auszahlung in voller Höhe innerhalb eines Jahres bei einem Anbieter von Riester-Renten-Verträgen wieder einzahlen.
- Gleiches gilt für FWU-Kunden mit einem Basisrentenvertrag. Auch für Sie ergeben sich keine negativen steuerlichen Folgen, wenn die erhaltene Auszahlung in voller Höhe innerhalb eines Jahres bei einem Anbieter von Basisrenten eingezahlt wird.
Was muss ich konkret beachten?
- Die Einzahlung bei einem neuen Anbieter muss innerhalb eines Jahres nach Auszahlung des Insolvenzverwalters erfolgen.
- Es muss der gesamte erhaltene Betrag beim neuen Anbieter eingezahlt werden.
- Für die Einzahlung der zuvor erhaltenen Summe beim neuen Anbieter ist keine erneute steuerliche Förderung möglich (insbesondere kein erneuter Sonderausgabenabzug).
- Leisten Sie künftig weitere eigene Beiträge, können Sie für diese Einzahlungen selbstverständlich wieder für Ihren Riester-Vertrag eine steuerliche Riester-Förderung bzw. für Ihren Basisrentenvertrag eine steuerliche Förderung bekommen.
Speziell zu den steuerlichen Rahmenbedingen finden sich für die Riester-Rente allgemeine Informationen auch auf der Internetseite der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
Riester-Kunden der FWU erhalten zudem auch ein Informationsschreiben der ZfA. Bei darüberhinausgehenden Fragen können Sie sich auch direkt an die ZfA wenden.
Bei welchen Anbietern kann ich meine Altersvorsorge fortsetzen?
Für eine Einzahlung der aus der Insolvenz resultierenden Auszahlungen kommen grundsätzlich alle Anbieter entsprechender Riester- bzw. Basisrentenverträge in Betracht. Das Bundeszentralamt für Steuern stellt auf seiner Internetseite eine aktuelle Liste der Produktanbieter (PDF) zur Verfügung.
Die Aufnahme von Riester- oder Basisrentenkunden geht allerdings in einem speziellen Fall, wie dem vorliegenden, mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand für die Anbieter einher. Grund hierfür sind die komplexen steuerrechtlichen Vorgaben und Verwaltungsverfahren. Es ist daher denkbar, dass nicht alle Anbieter zur Aufnahme von FWU-geschädigten Kunden bereit sind.
Unbeschadet dessen stellen mehrere Anbieter für diesen Insolvenzfall spezielle Angebote bereit. Ehemalige Kunden der FWU können sich dort über die Möglichkeit eines neuen Riester- oder Basisrentenvertrages nebst Einzahlung der zuvor oder künftig vom Insolvenzverwalter ausgezahlten Gelder informieren. Im Folgenden finden Sie die Kontaktmöglichkeiten sowohl für Riester-Renten als auch Basisrentenverträge:
Riester-Renten
Allianz Lebensversicherungs-AG:
- Informationsseite Allianz
- Tarif: Produktkonzept Perspektive
- Kontakt: Telefon: 089 / 4272 9922
Basisrenten
BL die Bayrische Lebensversicherung AG:
- Informationsseite BL die Bayerische
- Tarif: Basisrente Blue Invest
- Kontakt: Jörg Knillmann, joerg.knillmann@diebayerische.de, Telefon: 089 / 67879637
Zürich Deutscher Herold Lebensversicherung AG:
- Informationsseite Zürich
- Tarife: Basis Renteinvest & VarioInvest BasisRente
- Kontakt: fwu.basisrente@zurich.com