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Rente & Vorsorge

Alterssicherungssystem soll entlang der drei Säulen neu aufgestellt werden

Beim GDV‑Altersvorsorgekongress skizzierte Finanzstaatssekretär Steffen Meyer, wie die Bundesregierung das Rentensystem umbauen will – von der Reform der privaten Altersvorsorge über eine stärkere betriebliche Vorsorge bis hin zu schwierigen Strukturfragen in der gesetzlichen Rente.

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© gettyimages / KavalenkavaVolha

Meyers Fahrplan: Reform in drei Säulen

Der demografische Wandel setze das Alterssicherungssystem massiv unter Druck, machte Dr. Steffen Meyer, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, beim Altersvorsorgekongress des GDV deutlich. Die Babyboomer gingen in Rente, die Zahl der Beitragszahler sinke, gleichzeitig stünden die öffentlichen Haushalte unter Spardruck. Vor diesem Hintergrund skizzierte Meyer eine Reform in drei Etappen: Gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge sollen neu austariert werden. 

In der gesetzlichen Rente wurde mit der Fixierung der Haltelinie von 48 Prozent bis 2031 zunächst eine stabile Basis geschaffen. Die Alterssicherungskommission soll bis Ende Juni Vorschläge für den langfristigen Umbau vorlegen. Unter dem Gesichtspunkt der langfristigen Tragfähigkeit seien die Reformen der ersten Säule „die schwierigsten“, sagte Meyer; hier gehe es vor allem um längeres Arbeiten und passende Anreize – erste Schritte wie die „Aktivrente“ seien bereits getan. 

Das Ende von Riester – und das neue Altersvorsorgedepot

Den sichtbarsten Bruch vollzieht die Bundesregierung in der dritten Säule. Ende März hat der Deutsche Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen, das zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll – sofern der Bundesrat grünes Licht gibt. Riester, seit Jahren als bürokratisch, renditeschwach und kompliziert kritisiert, wird damit grundlegend neu geordnet. 

Kernstück ist ein Altersvorsorgedepot, für das die steuerliche Förderung erstmals ohne Garantiepflicht geöffnet wird. Wer möchte, kann weiterhin ein Produkt mit hundertprozentiger Beitragsgarantie wählen, neu sind Varianten mit 80ProzentGarantie. Und wer ganz auf Garantien verzichtet, soll künftig steuerlich begünstigt in global gestreute Aktien und ETFs investieren können – ein Paradigmenwechsel nach Jahren starrer 100ProzentGarantien. 

Zugleich wird der Kreis der Förderberechtigten deutlich erweitert. Künftig können auch Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke die steuerliche Förderung in der dritten Säule nutzen – Gruppen, die bisher weitgehend außen vor geblieben sind. Bei den Zuschüssen räumte Meyer ein, dass die Förderung für niedrige Einkommen von Anfang an großzügiger ins Gesetz hätte geschrieben werden können, die Haushaltslage habe jedoch eng begrenzt, was möglich sei. Das sei aber im parlamentarischen Verfahren angepasst worden. 

Standardprodukt und öffentliches Standarddepot

Herzstück der Reform ist ein neues Standardprodukt. Dabei handelt es sich um ein Produkt mit voreingestellten Anlageoptionen, ohne Garantien und mit Effektivkosten von maximal 1,0 Prozentpunkten pro Jahr. Dieses Standardprodukt müssen alle Anbieter geförderter Altersvorsorgeprodukte grundsätzlich im Sortiment haben. Ziel ist eine möglichst einfache, kostengebremste und digital zugängliche Lösung für Menschen mit wenig Kapitalmarkterfahrung. 

Parallel dazu entsteht ein öffentliches Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft. Meyer betonte, dieses Produkt solle nach den gleichen Regeln funktionieren wie die privaten Standardprodukte und als zusätzliches Wettbewerbselement wirken. Konkrete institutionelle Details ließ er offen; das Bundesfinanzministerium arbeite daran, eine „möglichst kluge und effiziente“ Umsetzung zu finden. 

In der Auszahlungsphase sieht die Reform mehr Flexibilität vor. Neben lebenslangen Renten sollen künftig auch langlaufende Auszahlungspläne möglich sein – eine Änderung, von der Meyer ausdrücklich sagte, dass sie in der Versicherungsbranche kritisch gesehen werde. Er argumentierte jedoch, die zusätzliche Flexibilität erhöhe die Attraktivität der privaten Altersvorsorge insgesamt und könne auch Versicherungsunternehmen nutzen. 

FrühstartRente: 10 Euro vom Staat und ein Konto bei der Bundesbank

Als nächsten Schritt kündigte Meyer die FrühstartRente an. Der Gesetzentwurf soll im Sommer vorgelegt werden, das Gesetz dann idealerweise zusammen mit der pAVReform Anfang 2027 starten – mit dem Ziel, Kinder frühzeitig an kapitalgedeckte Vorsorge heranzuführen. 

Das Prinzip: Kinder sollen vom Staat monatlich 10 Euro auf ein individuelles Frühstart-Depot erhalten. Eltern oder Verwandte können zusätzliche Beträge einzahlen, später soll das Konto beim Übergang ins Erwachsenenalter nahtlos in einen geförderten Altersvorsorgevertrag überführt werden. Produktseitig soll die FrühstartRente „im Wesentlichen“ dem Standardprodukt der privaten Altersvorsorge entsprechen, damit ein einfacher Übergang in die reguläre pAV möglich ist. 

Damit kein Kind durchs Raster fällt, landen Beträge für Kinder ohne individuellen Vertrag zunächst bei der Deutschen Bundesbank. Dort sollen die Gelder Zinsen erwirtschaften, bis sich die Eltern für eine individuelle Lösung entscheiden; anschließend werden die angesparten Beträge von der Bundesbank auf das neu gewählte Altersvorsorgedepot übertragen. Meyer verband dies ausdrücklich mit dem Ziel, alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen – erfahrungsgemäß sei es schwierig, flächendeckend individuelle Vorsorgeverträge zu schließen. 

Betriebsrente und gesetzliche Rente: Mehr Kapitaldeckung, mehr Verbindlichkeit

In der zweiten Säule verwies Meyer auf das seit Jahresbeginn geltende Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz. Es erweitert das Sozialpartnermodell, soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zur betrieblichen Altersversorgung erleichtern und eröffnet chancenorientiertere Kapitalanlagen. Parallel werden Förderbeträge für Beschäftigte mit geringem Einkommen angehoben und dynamisiert. 

Meyer machte deutlich, dass dies nur ein Zwischenschritt ist. Er verwies auf Länder wie die Niederlande, Großbritannien und Schweden, in denen ein höheres Maß an Verbindlichkeit in der zusätzlichen Altersvorsorge maßgeblich dazu beitrage, den Lebensstandard im Alter zu sichern. Finanzminister Lars Klingbeil habe sich in diesem Zusammenhang für eine verpflichtende, kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung ausgesprochen. 

In der gesetzlichen Rente, so Meyer, sorge die Verlängerung der Haltelinie bei 48 Prozent bis 2031 für Stabilität. Die großen Strukturfragen in der gesetzlichen Rentenversicherung – Beitragssatzentwicklung, Renteneintrittsalter, zusätzlicher Kapitalstock – würden nun von der Alterssicherungskommission vorbereitet, deren Bericht im Juni erwartet werde; die Bundesregierung plane, daraus zügig Gesetzgebungsvorschläge zu machen. 

Finanzbildung als Klammer

Zum Schluss schlug der Staatssekretär den Bogen von der Gesetzgebung zur Finanzbildung. Wer als Kind bereits ein Altersvorsorgedepot habe und über App oder Kontoauszug beobachten könne, wie sich Kapitalmarkt und Zinseszinseffekt entwickeln, lerne früh den Umgang mit Geld, sagte Meyer. „Wenn es gelingt, eine Generation heranzubilden, die eigenständig und informiert Entscheidungen über ihre finanzielle Zukunft trifft, wäre das ein enormer gesellschaftlicher Gewinn.“ Finanzbildung sei damit ein zentrales Element jeder nachhaltigen Altersvorsorgestrategie – weit über diese Legislaturperiode hinaus. 

Was der GDV dazu meint

Aus Sicht des GDV setzt die Bundesregierung mit der Reform an den richtigen Stellen an, lässt aber zentrale Fragen offen. Positiv ist, dass stärker auf kapitalgedeckte Vorsorge gesetzt wird, der Förderkreis in der privaten Altersvorsorge erweitert wird und Kinder mit der FrühstartRente früh an den Kapitalmarkt herangeführt werden sollen. Entscheidend ist jetzt, dass Standardprodukt, öffentliches Standarddepot und BundesbankAuffanglösung unter fairen Wettbewerbsbedingungen umgesetzt werden und die Stärken der Versicherer genutzt werden: Absicherung von Langlebigkeit und Erwerbsminderung sowie professionelles Risikomanagement in großen Kollektiven. Nur wenn Staat, Kapitalmarkt und Versicherer klar definierte Rollen haben und nach denselben Spielregeln agieren, kann das Versorgungsniveau im Alter gesichert und das DreiSäulenSystem tatsächlich dauerhaft stabilisiert werden.

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