Die EUDI-Wallet: Warum Europa eine Brieftasche für digitale Identitäten baut
Anfang 2027 startet die EUDI-Wallet. Der GDV erklärt die Entstehungsgeschichte und Intention der digitalen Brieftasche.
Wer sich im Netz ausweisen muss, erlebt Europa oft als Flickenteppich. Ein Konto eröffnen, einen Vertrag abschließen, eine Behörde im Ausland nutzen oder einen Nachweis digital vorlegen – all das ist in vielen Fällen zwar möglich, aber nur selten auf einheitliche Art und Weise. Genau an dieser Bruchstelle setzt die europäische EUDI-Wallet an. Sie soll Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen künftig eine digitale Identität an die Hand geben, die in der gesamten Europäischen Union (EU) anerkannt wird. Die EU-Kommission beschreibt die EUDI-Wallet als „universelle, vertrauenswürdige und sichere europäische Brieftasche für die digitale Identität“. Die neue digitale Identitätslösung soll sowohl für öffentliche als auch für private Dienste gelten.
Warum eIDAS nicht mehr reichte
Die Idee für die EUDI-Wallet entstand nicht im luftleeren Raum. Bereits 2014 schuf die EU mit der eIDAS-Verordnung einen gemeinsamen Rahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste. Nationale eID-Systeme können seitdem unter bestimmten Voraussetzungen grenzüberschreitend anerkannt werden.
Der Ansatz blieb jedoch in der Praxis begrenzt. Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, eigene elektronische Identifizierungssysteme bereitzustellen oder bei der EU zu notifizieren. Entsprechend ist die Verfügbarkeit nutzbarer eID-Lösungen in Europa uneinheitlich geblieben. Zudem erwies sich die Interoperabilität der nationalen Systeme als komplex, was die tatsächliche grenzüberschreitende Nutzung erschwerte. Private Online-Dienste spielten im ursprünglichen eIDAS-Rahmen ebenfalls nur eine untergeordnete Rolle.
Gleichzeitig entwickelte sich der digitale Alltag deutlich schneller als der Rechtsrahmen. Immer mehr Verwaltungs-, Finanz- und Gesundheitsdienste wurden digital angeboten, wodurch der Bedarf an sicheren und nutzerfreundlichen Identitätslösungen weiter wuchs. Die Europäische Kommission griff diese Entwicklung auf und begründete die Reform unter anderem mit dem Ziel, die Kontrolle der Bürgerinnen und Bürger über ihre Daten zu stärken, den Datenschutz zu verbessern und den digitalen Binnenmarkt zu vertiefen.
Die politische Initiative zur EUDI-Wallet
Den eigentlichen Anstoß für eine Neuregelung gab dann EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union im September 2020. Darin kündigte sie unter anderem eine sichere europäische digitale Identität als Teil der Vision einer „Digitalen Dekade“ bis 2030 an. Im Juni 2021 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag für einen neuen Rahmen vor. Er sollte die Schwächen der alten eIDAS-Regeln beheben, die digitale Souveränität der EU stärken und die digitale Identität aus der Nische einzelner nationaler Lösungen ziehen. Die Wallet wurde zum Kern dieses Ansatzes. Sie soll Menschen ermöglichen, ihre Identität und ausgewählte Nachweise digital vorzuzeigen; online wie offline und grundsätzlich EU-weit.
Groß angelegte Tests begleiteten den Gesetzgebungsprozess. Die EU-Kommission förderte vier europäische Pilotprojekte mit 46 Millionen Euro aus dem Programm „Digital Europe“. Getestet wurden Anwendungen für Behördendienste, Bankkontoeröffnung, Führerschein, Bildungsnachweise, Gesundheit, Reisen, Zahlungen und elektronische Signaturen.
Mehr als eine kommerzielle Wallet
Damit unterscheidet sich die EUDI-Wallet deutlich von kommerziellen Wallets großer Plattformen, wie beispielsweise der Apple Wallet oder der Google Wallet. Diese speichern heute häufig Tickets, Karten oder Zahlungsinformationen. Die europäische Wallet soll dagegen auf einem gesetzlichen Vertrauensrahmen beruhen. Sie wird von Mitgliedstaaten oder anerkannten Stellen bereitgestellt und soll nach gemeinsamen europäischen Standards funktionieren. Dienstleister, bei denen rechtlich eine eindeutige Identifizierung ihrer Kundinnen und Kunden vorgesehen ist, sollen die EUDI-Wallet nach Angaben der EU-Kommission künftig für die Authentifizierung akzeptieren müssen.
Ein weiterer Unterschied liegt im Datenprinzip. Die Wallet soll es ermöglichen, nur einzelne Attribute zu teilen. Wer etwa seine Volljährigkeit nachweisen muss, soll nicht zwangsläufig sein vollständiges Geburtsdatum offenlegen müssen. Die EU-Kommission nennt zudem Transparenz und Sicherheit als zentrale Ziele. Die Wallet-Software soll unter einer Open-Source-Lizenz stehen. Elektronische Signaturen für nichtberufliche Zwecke sollen für natürliche Personen zudem kostenlos möglich sein.
Der Fahrplan bis 2027
Rechtlich verbindlich wurde der neue Rahmen mit Inkrafttreten der Verordnung 2024/1183 am 20. Mai 2024. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, mindestens eine EU Digital Identity Wallet bereitzustellen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung laut dem Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) in enger Abstimmung mit der EU. Demnach ist die Bereitstellung der ersten Stufe der staatlichen EUDI-Wallet für Anfang 2027 vorgesehen.
Die Bundesregierung hat dafür im Mai 2026 den Entwurf für ein Digitale-Identitäten-Gesetz beschlossen. Nach ihren Angaben soll die Wallet im Januar 2027 zunächst mit Identifizierungs- und Nachweisfunktionen starten. Später sollen unter anderem digitales Signieren, pseudonyme Anmeldungen und Zahlungsfreigaben hinzukommen. Die Nutzung soll kostenlos und freiwillig sein. Analoge Zugänge sollen bestehen bleiben.
Relevanz für Versicherer
Für die Versicherungswirtschaft ist die Entwicklung vor allem deshalb relevant, weil eine verlässliche digitale Identifizierung bei regulierten Kundenprozessen eine wichtige Rolle spielt. „Versicherungen sind längst Teil des digitalen Alltags. Die EUDI-Wallet kann diese Entwicklung weiter vorantreiben, indem Nachweise wie Steuer-ID, Geburtsurkunde oder Führerschein sicher und ohne Umwege über das Smartphone geteilt werden können“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin.
Noch ist der praktische Erfolg aber nicht garantiert. „Am Ende kommt es darauf an, dass die digitale Brieftasche Vertrauen schafft und in der Praxis funktioniert. Dafür braucht es ein Ökosystem, das nahtlos zusammenspielt und für Kundinnen und Kunden echten Mehrwert bringt“, betont Käfer-Rohrbach. Das politische Signal Europas ist aber klar: Digitale Identität soll nicht länger vom Zufall nationaler Systeme oder einzelner Plattformen abhängen.