EUDI-Wallet: Mit einer konsequenten Umsetzung wird die digitale Brieftasche zum Erfolg
Die Bundesregierung hat das Digitale Identitätengesetz (DIdG) auf den Weg ins Gesetzgebungsverfahren gebracht. Mit dem Gesetz sollen die rechtlichen Grundlagen für die zum 2. Januar 2027 angekündigte Einführung der EUDI-Wallet geschaffen werden. Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin kommentiert:
„Der Kabinettsentwurf zum Digitale-Identitätengesetz legt den Grundstein dafür, dass die EUDI-Wallet – die sogenannte digitale Brieftasche – ab 2027 an den Start gehen kann. Versicherungen sind längst Teil des digitalen Alltags. Die EUDI-Wallet kann diese Entwicklung weiter vorantreiben, indem Nachweise wie Steuer-ID, Geburtsurkunde oder Führerschein sicher und ohne Umwege über das Smartphone geteilt werden können.
Viele Versicherer planen bereits entsprechende Anwendungen – vom Vertragsabschluss bis zum digitalen Versicherungsnachweis. Nun geht es um Tempo. Für viele alltagsrelevante Anwendungsfälle werden behördliche Nachweise benötigt. Die für die Bundesbehörden vorgesehene Umsetzungsfrist von 24 Monaten muss daher konsequent genutzt werden, um die öffentlichen Stellen fit für die Bereitstellung der Nachweise zu machen.
Am Ende kommt es darauf an, dass die digitale Brieftasche Vertrauen schafft und in der Praxis funktioniert. Dafür braucht es ein Ökosystem, das nahtlos zusammenspielt und für Kundinnen und Kunden echten Mehrwert bringt."