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Versicherungsbestand in der substitutiven Krankenvoll- und Pflegepflichtversicherung

Die Tabelle zeigt den Versicherungsbestand zum 31.12. des jeweiligen Jahres der substitutiven Krankenvoll- und Pflegepflichtversicherung. Eine private Kranken- oder Pflegeversicherung gilt in Deutschland dann als substitutiv, wenn sie zum Teil oder vollständig das soziale Sicherungssystem nach Vorschrift des Sozialgesetzbuch (SGB) ersetzen kann. Im Jahr 2024 waren über 8,7 Mio. Menschen in Deutschland in der Privaten Krankenversicherung vollversichert. Das entspricht ca. 10 % der hierzulande lebenden Bevölkerung.

Diese Tabelle stammt aus der Broschüre „Statistiken zur deutschen Versicherungswirtschaft“ (ehemals „Statistisches Taschenbuch“). Mit der Broschüre veröffentlicht der GDV jedes Jahr die relevanten Daten aus sämtlichen Sparten der deutschen Versicherer. Weitere relevante Kennzahlen der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung können Sie im Zahlenportal des PKV-Verbandes finden.

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