Bei der Verbandsklagerichtlinie die Interessen von Verbrauchern und Unternehmen ausgewogen berücksichtigen
Mit insgesamt 13 anderen Verbänden der deutschen Wirtschaft gemeinsam mahnt der GDV Zurückhaltung bei der Übertragung der EU-Verbandsklagerichtlinie in nationales Recht an. Mit der Musterfeststellungsklage verfügt Deutschland bereits über ein effektives und effizientes Instrument für dem kollektiven Rechtsschutz.
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