Versicherer begrüßen CSRD-Umsetzungsgesetz und fordern Tempo bei den Vereinfachungen auf europäischer Ebene
Die Versicherer begrüßen die Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur nationalen Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsrichtlinie (CSRD). Jetzt kommt es auf Europa an.

Die Versicherer begrüßen die Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur nationalen Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsrichtlinie (CSRD). Jetzt muss auch der Prozess zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf europäischer Ebene so schnell wie möglich erfolgreich abgeschlossen werden.
Dazu sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutsche Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen: „Es ist gut, dass die Bundesregierung jetzt Klarheit schafft, wie es mit der CSRD weitergeht. Besonders sinnvoll ist, dass geplante Vereinfachungen auf europäischer Ebene noch vor Verabschiedung in das deutsche Gesetz einfließen sollen.“
Dazu gehört insbesondere die Befreiung von Unternehmen mit 501 bis 1000 Arbeitnehmern von der Berichterstattung zu den Geschäftsjahren 2025 und 2026. „Sobald das Omnibus-Paket umgesetzt wird, müssen diese Unternehmen ab 2027 keine Nachhaltigkeitsberichte mehr schreiben. Die Befreiung für den Übergangszeitraum ist daher sinnvoll.
Die Versicherer mahnen außerdem eine realitätsnahe Kostenschätzung an. „Zwar fallen die Kosten jetzt niedriger aus als im ursprünglichen Gesetzentwurf. Das zeigt, dass die Omnibus-Pakete erste Wirkung entfalten. Insgesamt ist der Aufwand für die Unternehmen aber immer noch zu niedrig geschätzt. Das gilt insbesondere für den Implementierungsaufwand, der unseren Schätzungen zu Folge pro Versicherungsunternehmen bis zu 25fach höher ist, als von der Bundesregierung geschätzt. Auch aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene intensiv für weitere Vereinfachungen einsetzt, insbesondere bei den Nachhaltigkeitsstandards ESRS. Dort brauchen wir substanzielle Entlastungen.“
Die Versicherer werden sich aktiv an der Konsultation des Referentenentwurfs beteiligen. Zu bedauern ist die äußerst kurzfristige Frist zur Stellungnahme, die bereits am 21. Juli 2025 endet.