Nutzungsausfall nach Verkehrsunfällen – Anspruch braucht klare Leitplanken
Nach einem Verkehrsunfall haben Geschädigte Anspruch auf Ersatz, wenn ihr Fahrzeug ausfällt. Gleichzeitig haben sich Mobilität und Alltagsgewohnheiten in den vergangenen Jahren spürbar verändert. Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar wird diskutiert, wie der Nutzungsausfall sachgerecht, verhältnismäßig und nachvollziehbar umgesetzt werden kann.
Nach einem Autounfall ist das beschädigte Fahrzeug meist schnell Gegenstand von Gutachten und Werkstätten. Weniger eindeutig ist häufig, wie der Zeitraum geregelt wird, in dem das Auto nicht zur Verfügung steht. Kann das eigene Fahrzeug während der Reparatur nicht genutzt werden, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz. Dieser kann entweder durch einen Mietwagen oder durch eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung erfolgen. Gerade weil sich die Mobilitätsrealitäten verändern, gewinnt eine zeitgemäße Ausgestaltung des Nutzungsausfalls an Bedeutung.
„Es braucht klare Leitplanken, damit Ausgleichsansprüche verhältnismäßig bleiben und die Schadenregulierung sachgerecht erfolgt“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Veränderte Mobilität erfordert eine zeitgemäße Einordnung
Mobilität hat sich in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt. Homeoffice, der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs oder alternative Mobilitätsangebote beeinflussen, wie stark der Ausfall eines Fahrzeugs im Alltag tatsächlich ins Gewicht fällt. So kann der Wegfall eines Autos heute je nach Lebens- und Arbeitssituation unterschiedlich relevant sein, etwa wenn Wege zeitweise auch ohne eigenes Fahrzeug organisiert werden können. Damit stellt sich zunehmend die Frage, wie Nutzungsausfall heute bewertet werden sollte, ohne dabei den Anspruch als solchen infrage zu stellen.
Schadensminderung gehört dazu
Beim Ausgleich des Nutzungsausfalls geht es darum, einen fairen Rahmen zu finden. Der Schaden soll ersetzt werden, ohne unnötig größer zu werden. Das ist insbesondere dann relevant, wenn sich Reparaturen verzögern oder die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs längere Zeit in Anspruch nimmt. In diesen Fällen kommt es darauf an, welche Lösungen dem Geschädigten zumutbar sind, um vermeidbare Mehrkosten zu verhindern. Ziel ist eine ausgewogene Regulierung, die den konkreten Umständen des Einzelfalls gerecht wird und zugleich nachvollziehbar bleibt.
Der Ausfall kann dabei auf unterschiedliche Weise ausgeglichen werden. Neben einem Mietwagen kommt auch eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht. Beide Varianten unterliegen bestimmten Voraussetzungen und sind nicht unbegrenzt erstattungsfähig. Maßgeblich sind hier unter anderem die Erforderlichkeit, die Dauer des Ausfalls sowie die erstattungsfähige Fahrzeugklasse. Gefordert ist eine Lösung, die zum konkreten Schadenfall passt.
Betriebliche Fälle gesondert betrachten
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen sowie bei Behördenfahrzeugen gelten besondere Rahmenbedingungen. Fahrzeugausfälle können hier unmittelbare Auswirkungen auf betriebliche Abläufe oder die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben haben. Deshalb ist im Einzelfall zu prüfen, welche Folgen der Fahrzeugausfall konkret hat und welche Form des Ausgleichs unter diesen Umständen sachgerecht und verhältnismäßig ist. Diese Fälle unterscheiden sich damit von privaten Schadenfällen und erfordern eine differenzierte Betrachtung eines Ausfallschadens.
Der Verkehrsgerichtstag bietet den fachlichen Rahmen, um diese Fragen zu erörtern. Aus Sicht des GDV helfen klare und verständliche Kriterien beim Nutzungsausfall, um eine verlässliche Schadenregulierung für alle Beteiligten zu gewährleisten.