Neues Gesetz stärkt Finanzierung von Infrastruktur und Transformation
Zur Verabschiedung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag hat der Hauptgeschäftsführer des GDV, Jörg Asmussen, ein Statement abgegeben.
„Mit dem gestrigen Beschluss setzt der Bundestag ein wichtiges Signal für den Finanzstandort Deutschland. Es ist jetzt klar geregelt, dass Fonds für professionelle Anleger in Deutschland Kredite vergeben dürfen. Das erleichtert die Finanzierung großer Infrastrukturprojekte und macht die Wirtschaft wettbewerbsfähiger.
Für Versicherer sind Kreditfonds eine attraktive Möglichkeit, ihre Kapitalanlagen breiter zu streuen und langfristig zu investieren. Deutschland schließt damit zu einer in vielen EU-Staaten üblichen Praxis auf. Damit gewinnt der Finanzstandort Deutschland an Attraktivität.“
Hintergrund
Die deutschen Versicherer verwalten Kapitalanlagen von rund 1,9 Billionen Euro. Etwa 40 Prozent davon – rund 640 Milliarden Euro – sind über Fonds investiert. Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz verbessert die Rahmenbedingungen für Investmentfonds und ihre Investoren. Kreditfonds sind ein wichtiges Instrument, für die Finanzierung komplexer Transformations- oder großer Infrastrukturprojekte. Für Versicherer stellen Kreditfonds attraktive Anlageobjekte zur Diversifizierung ihrer Kapitalanlageportfolios dar. EU-weit einheitliche Regeln sorgen künftig für fairere Wettbewerbsbedingungen im Vergleich zu ausländischen Fonds.