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Wirtschaft

Neues europaweites Lieferkettengesetz beschlossen

Die EU-Institutionen haben sich auf die Regeln für das neue europäische Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) verständigt. Über die Einbeziehung des Finanzsektors wird später entschieden.

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„Wir begrüßen die Entscheidung des Gesetzgebers, das Versicherungsgeschäft zunächst vom Anwendungsbereich auszunehmen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Die Anwendung der Richtlinie auf die Versicherungswirtschaft hätte andernfalls in Frage gestellt, ob beispielsweise Industrieunternehmen noch ausreichend Versicherungsschutz bekommen können. Es ist gut, dass es hierzu zunächst eine fundierte Folgenabschätzung geben soll.“

Unverändert kritisch sieht der GDV die Vorgabe für die Mitgliedstaaten, eine Rechtsgrundlage für die zivilrechtliche Haftung bei Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten zu schaffen. „Damit stehen unklare Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung im Raum. Haftungsrisiken von Unternehmen sind somit kaum einschätzbar. Das ist äußerst problematisch”, so Asmussen.  

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