Frühstart-Rente: Kabinett bringt frühes Rentenkapital für Kinder auf den Weg
Der GDV begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Frühstart-Rente. Nachbesserungsbedarf sieht der Verband bei der Kapitalanlage und fordert, schneller weitere Kinderjahrgänge in die Förderung einzubeziehen.
Je früher Menschen mit dem Vermögensaufbau beginnen, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt und desto mehr profitieren sie. Genau diesen Gedanken greift die Bundesregierung mit der heute beschlossenen Frühstart-Rente auf. Der GDV begrüßt den Kabinettsbeschluss. „Die Idee hinter der Frühstart-Rente ist überzeugend“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV. „Sie bringt Kinder und Familien früh mit kapitalgedeckter Vorsorge in Kontakt. So wächst über die Jahre ein Vermögen, das später eine höhere zusätzliche Rente im Alter ermöglicht. “
Mehr Möglichkeiten für die Kapitalanlage schaffen
Die Frühstart-Rente richtet sich perspektivisch an Millionen Familien und führt junge Menschen an den Kapitalmarkt heran. Die Bundesregierung setzt bei der Frühstart-Rente auf einen privatwirtschaftlichen Wettbewerb. Das ist aus Sicht des GDV der richtige Ansatz. Eltern können für ihr Kind einen solchen Vertrag abschließen, in den der Staat monatlich zehn Euro einzahlt. Auch weitere Zuzahlungen durch Eltern oder Großeltern sind möglich. Schließen Eltern zunächst keinen Altersvorsorgedepot-Vertrag ab, werden die staatlichen Beiträge zunächst kollektiv angelegt. Die Förderung kann bis zur Vollendung des 35. Lebensjahrs abgerufen werden. Damit stellt die Frühstart-Rente sicher, dass alle anspruchsberechtigten Kinder von der Förderung profitieren – unabhängig von der Initiative ihrer Eltern. Die staatliche Förderung soll über das Standardprodukt der geförderten privaten Altersvorsorge angeboten werden.
Nachbesserungsbedarf sieht der Verband aber bei den zugelassenen Anlageklassen in der Kapitalanlage. Der GDV fordert, dass auch das Sicherungsvermögen der Lebensversicherer als Anlagebaustein zugelassen wird. Mit ihm kann breit diversifiziert in Anleihen, Immobilien, Unternehmensfinanzierungen und Infrastruktur investiert werden. Es ist auf eine langfristige, breit gestreute und verlässliche Kapitalanlage ausgerichtet. Damit erfüllt es genau den Zweck, den auch der sicherheitsorientierte Baustein im Standardprodukt erfüllen soll.
„Das Standardprodukt sollte nicht unnötig enge Grenzen bei der sicheren Anlage setzen“, sagt Schumann. „Das Sicherungsvermögen hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Es verbindet langfristige Stabilität und breite Risikostreuung mit attraktiven Ertragschancen und passt deshalb besonders gut zur privaten Altersvorsorge.“
Würde das Sicherungsvermögen der Versicherer als sicherheitsorientierte Anlageform zugelassen, könnten gerade gegen Ende der Ansparphase höhere Erträge bei vergleichbarem Risiko erzielt werden. Zugleich fließt ein Teil dieser Mittel in europäische Infrastruktur und Wachstumsunternehmen. Davon profitieren sowohl die Sparerinnen und Sparer als auch der Wirtschaftsstandort Europa.
Einfacher Abschluss ohne verpflichtende Beratung
Der GDV begrüßt, dass für das klar geregelte und kostengedeckelte Standardprodukt keine gesetzliche Beratungspflicht gilt – weder für Versicherer noch für Versicherungsvermittler. Dadurch kann die Frühstart-Rente einfach und vollständig digital abgeschlossen werden. Wer Unterstützung möchte, kann selbstverständlich weiterhin Beratung in Anspruch nehmen. „Ein einfaches Produkt sollte auch einfach abgeschlossen werden können“, sagt Schumann. „Beratung bleibt möglich und ist in vielen Fällen sinnvoll. Sie sollte bei einem klar standardisierten Produkt aber nicht verpflichtend sein.“
Mehr Kinder einbeziehen
Nach den bisherigen Plänen startet die Förderung bei der Frühstart-Rente mit Kindern, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt werden. Anschließend kommt jährlich ein weiterer Geburtsjahrgang hinzu. Ältere Kinder erhalten damit keine staatliche Förderung. Der GDV regt deshalb an, weitere Jahrgänge schneller in die Förderung einzubeziehen. Möglichst alle Kinder sollten von der staatlichen Förderung und einem frühen Zugang zur kapitalgedeckten Altersvorsorge profitieren. Die Frühstart-Rente ist dabei mehr als ein neues Vorsorgeangebot: Sie kann Kindern früh vermitteln, wie langfristiger Vermögensaufbau funktioniert, und Finanzbildung praktisch erlebbar machen. Nun kommt es darauf an, diese Potenziale im parlamentarischen Verfahren vollständig auszuschöpfen.