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Politik

Vorschlag zu Fernabsatzrichtlinie: Lösung für Widerrufsproblematik fehlt

Die deutsche Versicherungswirtschaft spricht sich für eine Modernisierung der europäischen Vorschriften zum Fernabsatz von Versicherungen und Finanzdienstleistungen aus.

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© Getty Images

Kommissionsvorschlag zu Fernabsatzrichtlinie: Keine Lösung für ‚ewiges Widerrufsrecht‘

Der Vorschlag der Europäischen Kommission greift aber zu kurz - insbesondere beim Widerrufsrecht. Der GDV spricht sich in seiner Stellungnahme zum Kommissionsentwurf dafür aus, die Modernisierung der Richtlinie für eine überfällige Lösung für das „ewige Widerrufsrecht“ zu nutzen. In Einklang mit neueren Entwicklungen im Verbraucherschutzrecht könnte eine absolut geltende zeitliche Begrenzung der Widerrufsmöglichkeit – z.B. ein Jahr nach Vertragsschluss – geschaffen werden.

Einer solchen Regelung bedarf es nicht nur für die nunmehr vorgeschlagenen Ergänzungen zur Verbraucherrechterichtlinie, sondern insbesondere auch für das Widerrufsrecht gemäß der Solvency II-Richtlinie, das für Lebensversicherungen dann allein maßgeblich wäre. Der GDV stützt seine Argumentation auf ein Rechtsgutachten, das zusammen mit der Stellungnahme veröffentlicht wird.

Darüber hinaus spricht sich der Verband dafür aus, dass auf europäischer Ebene ein prägnanter und verständlicher Mustertext für die Widerrufsbelehrung vorgesehen wird. Klarstellungen bei der geplanten Vorschrift zur Schaltfläche für den Widerruf (sog. "Widerrufsbutton) würden zudem für eine praxistauglichere Regelung und erhöhte Rechtssicherheit sorgen.

Grundsätzlich unterstützt der GDV den Ansatz der Europäischen Kommission, Vorgaben zum Fernabsatz hinter die spezielleren, sektoriellen Regelungen zurücktreten zu lassen. Die Formulierungen zur Subsidiarität sollten jedoch eindeutig gefasst werden, um spätere rechtliche Unklarheiten zu vermeiden.

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