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Steuern

GDV unterstützt GFIA-Position zur globalen Mindeststeuer

Der weltweite Dachverband der Versicherungswirtschaft (GFIA) spricht sich für die Einführung der der globalen Mindeststeuer zum 1. Januar 2024 aus. Der GDV unterstützt dies.

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Die GFIA fordert in einer mit dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) abgestimmten Stellungnahme, den Erstanwendungszeitpunkt der Mindestbesteuerungsregeln auf den 1. Januar 2024 zu verschieben. Anderenfalls stehe nicht mehr genügend Zeit für die Umsetzung zur Verfügung.

Zudem kritisiert die GFIA die in den Model Rules vorgesehene Begrenzung des Steuersatzes für die Berechnung latenter Steuern auf 15 Prozent. Dies verkompliziere und verzerre die Effektivsteuersatzberechnung. Zudem müssten unwesentliche Geschäftseinheiten aus dem Anwendungsbereich der Mindestbesteuerungsregeln herausgenommen werden.

Ein wesentlicher Teil der Stellungnahme widmet sich Vorschlägen für Regelungsinhalte des Umsetzungsrahmenwerks. Dazu gehören aus Sicht von GFIA u. a. Lösungen und Klarstellungen für die sachgerechte Behandlung von Investmentfonds. Die Erleichterungen, die die Model Rules für Investmentfonds derzeit vorsehen, seien in vielen Jurisdiktionen nicht nutzbar. Zudem betont GFIA den hohen Compliance-Aufwand des sehr komplexen Regelungswerks. Dieser sollte durch die in Aussicht gestellten Safe Harbour-Regelungen für Hochsteuerländer minimiert werden, in denen ohnehin keine Mindeststeuer anfällt.