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Rente & Vorsorge

Übertragungsabkommen: So kann betriebliche Altersversorgung nach Arbeitgeberwechsel fortgeführt werden

Das Abkommen zur Übertragung zwischen den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds (Übertragungsabkommen) ermöglicht die Fortsetzung von Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel. Auf dieser Seite finden Sie alle GDV-Information zum Downloaden sowie eine Darstellung, wie die Übertragung konkret abläuft.

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© Gettyimages / industryview

Für den Übertragungsablauf gibt es zwei verschiedene Varianten. Der Arbeitnehmer (AN) wechselt vom alten Arbeitgeber (AGalt) zum neuen Arbeitgeber (AGneu) und besitzt eine Versorgung beim alten Versorgungsträger (VTalt). Der neue Arbeitgeber führt die bAV anschließend mit dem neuen Versorgungsträger (VTneu) durch.

Das Abkommen hat das „Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen oder Versicherungen in einer Pensionskasse bei Arbeitgeberwechsel” 2010 abgelöst.

Darstellung des Übertragungsablaufs

  • Variante 1 – Übertragung Standardfall
    1. AN / AGneu / AGalt füllen Unterlagen aus und übergeben diese an VTneu

          Unterlagen:
      – Antrag inkl. Einzelfall-Einwilligungs- / Schweigepflichtentbindungserklärung (Einzelfall-EW / SEE) (Anlage 2) [oder: separate Einzelfall-EW / SEE (Anlage 5a)]
      – Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung (EW / SEE)

    2. VTneu schickt Unterlagen an VTalt und bittet um Überweisung

          Unterlagen:
      – ausgefüllter Antrag inkl. Einzelfall-EW / SEE (Anlage 2)
      – Anschreiben (Anlage 3)
      – Fragebogen (Anlage 5) [oder: ausgefüllte separate Einzelfall-EW / SEE (Anlage 5a)]

    3. VTalt schickt Unterlagen an VTneu und überweist zu übertragenden Wert an VTneu

           Unterlagen:
      – Anschreiben (Anlage 4)
      – ausgefüllter Fragebogen (Anlage 5)

    4. VTneu richtet Versorgung ein und zahlt ggf. Ausgleichsbetrag gemäß Ziffer 1b) des Abkommens an VTalt

  • Variante 2 – Übertragung mit vorhergehender Angebotsphase
    1. VTneu schickt Einzelfall-Einwilligungserklärung an AN und anschließend schickt/übergibt AN die ausgefüllte Einzelfall-Einwilligungserklärung an VTneu

           Unterlagen:
      – Einzelfall-EW / SEE (Anlage 5a)

    2. VTneu schickt Unterlagen an VTalt

           Unterlagen:
      – Anschreiben (Anlage 2a)
      – Fragebogen (Anlage 5)
      – ausgefüllte Einzelfall-EW / SEE (Anlage 5a)

    3. VTalt schickt ausgefüllten Fragebogen an VTneu

           Unterlagen:
      – ausgefüllter Fragebogen (Anlage 5)

    4. VTneu erstellt Angebot und schickt es an AN
    5. AN / AGneu / AGalt füllen Unterlagen aus und übergeben diese an VTneu

           Unterlagen:
      – Antrag (Anlage 2)
      – EW / SEE

    6. VTneu schickt Unterlagen an VTalt zur Kenntnis und bittet um Überweisung

           Unterlagen:
      – Anschreiben (Anlage 3)
      – Antrag (Anlage 2)

    7. VTalt schickt Anschreiben an VTneu und überweist zu übertragenden Wert an VTneu

           Unterlagen:
      – Anschreiben (Anlage 4)

    8. analog Standardfall, Ziffer 4: VTneu richtet Versorgung ein und zahlt ggf. Ausgleichsbetrag gemäß Ziffer 1b) des Abkommens an VTalt
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