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Thema Altersvorsorge (© pexels)

Rente & Vorsorge

Lebensversicherungen sind integraler Bestandteil der finanziellen Vorsorge privater Haushalte. Sie bieten finanzielle Sicherheit im Alter in Form von Renten oder Kapitalauszahlungen. Gleichzeitig sichern sie biometrische Risiken wie Tod oder Invalidität ab. Jedes Jahr zahlen die Lebensversicherer mehr als 90 Milliarden Euro an ihre Kundinnen und Kunden aus. Das sind rund 250 Millionen Euro jeden Tag. Dossiers, Beiträge und Publikationen informieren auf dieser Seite über die Themen Rente und Vorsorge.

Publikationen

Unsere GDV-Publikationen geben einen noch detaillierteren Einblick in thematisch relevante Inhalte.

Unsere Positionen zu Rente & Vorsorge

  • Betriebsrente

    Das Betriebsrentenstärkungsgesetz brachte – selbst in Zeiten der Pandemie – neue Impulse für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Der aktuelle Koalitionsvertrag knüpft neben Ideen zur Stärkung von Sozialpartnermodellen (SPM) auf tarifvertraglicher Basis auch an Überlegungen für bessere Renditechancen in der klassischen bAV an: Wie bei der privaten Altersvorsorge ist auch hier die Flexibilisierung von Beitragsgarantien ein zentraler Hebel, um die Rendite und damit Attraktivität sowie Verbreitung zu stärken.

    Die ersten SPM stehen inzwischen am Start. Damit diese Form der bAV ihr Potenzial entfalten kann, soll mehr Rechtssicherheit für die Beteiligten bei Aufbau und Umsetzung geprüft werden. Diskutiert wird hier zum Beispiel die Rolle der Tarifpartner bei der Kapitalanlage. Aktuell wird außerdem erörtert, wie nicht-tarifgebundene Arbeitgeber und ihre Beschäftigten SPM künftig nutzen können.

    Wichtig bleibt der Fokus auf kleine und mittelständische Unternehmen sowie auf Menschen mit geringen Einkommen. Helfen können einfache und freiwillige Opting-out-Systeme auf Betriebsebene und eine gezielte Unterstützung. Die Geringverdienerförderung sollte deshalb entlang der allgemeinen Einkommensentwicklung weiter dynamisiert werden.

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Dossier.

  • Private Altersvorsorge

    Der Koalitionsvertrag stellte eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) in Aussicht. In der Zwischenzeit hat eine Fokusgruppe beim Bundesfinanzministerium ihre Empfehlungen für die künftige Gestaltung der geförderten pAV vorgelegt – mit Licht und Schatten.

    Positiv ist, dass der im Koalitionsvertrag andiskutierte Staatsfonds mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wurde: Private Altersvorsorge soll privatwirtschaftlich organisiert und freiwillig bleiben. Breite Einigkeit bestand außerdem darin, die Förderung anzuheben und zu dynamisieren. Ein leicht verständliches, attraktiveres und transparentes Fördersystem, das sich automatisch an die fortschreitende Einkommensentwicklung anpasst, muss rund 20 Jahre nach der letzten großen Reform in jedem Fall dazu gehören. Selbstständige sollen künftig auch in die pAV-Förderung einbezogen werden, Geringverdiener bleiben wichtige Zielgruppe und sollen auch in der betrieblichen Altersversorgung besser unterstützt werden.

    Planbarkeit und Sicherheit in der Altersvorsorge leiden aber, wenn künftig nach den Vorstellungen der Mehrheit der Fokusgruppe auch Produkte ohne jede Garantie und ohne lebenslange Leistungen im Alter zur geförderten privaten Vorsorge zugelassen werden sollen. Garantien und Verrentung sollen zwar möglich bleiben, wären danach aber keine Kernbestandteile der geförderten privaten Altersvorsorge mehr. Ganz eindeutig muss der heute gesetzlich geforderte 100-prozentige Beitragserhalt flexibler werden. Eine reduzierte Garantievorgabe zum Beispiel von 80 Prozent würde für die Kunden bereits deutlich chancenorientierte Anlagemöglichkeiten zulassen und weiterhin Stabilität und Planbarkeit gewährleisten. Dass lebenslange Ausgaben lebenslange Einkommen voraussetzen und Renten vor Armut im Alter schützen, muss in einem künftigen Gesetzgebungsverfahren eine wichtige Rolle spielen.

    Weitere Informationen: 

    • Dossier: Private Altersvorsorge
    • Stellungnahme: zu den Prüfaufträgen der Fokusgruppe private Altersvorsorge
    • Stellungnahme: zur EIOPA-Konsultation zur Verwendung von Benchmarks als Teil des Value for Money-Konzepts
  • Selbstständigkeit

    Die Bundesregierung plant eine Altersvorsorgepflicht für neue Selbstständige, die nicht ohnehin über ein obligatorisches System abgesichert sind. Wer nicht in die gesetzliche Rente einzahlen will, kann sich mit einem privaten Vorsorgeprodukt absichern. Voraussetzung: Die gewählte Altersvorsorge muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen.

    Die Basisrente erfüllt diese Anforderungen schon heute: Sie wurde für die Zielgruppe der Selbstständigen entwickelt, ist der gesetzlichen Rente steuerlich gleichgestellt, beim Bezug von Bürgergeld gesichert und bietet darüber hinaus ein lebenslanges Alterseinkommen. Ein wirklich einfaches und unbürokratisches Opt-out wie im Koalitionsvertrag vorgesehen ist entscheidend, damit aus der sozialpolitisch gut gemeinten Vorsorgepflicht keine Einheitsabsicherung wird.

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