Beweissicherung nach Unfallflucht nicht gefährden
Das Bundesjustizministerium will Unfallflucht in Fällen von bloßen Sachschäden nur noch als Ordnungswidrigkeit einstufen. Die Möglichkeiten zur Ermittlung der Unfallursache dürfen dabei jedoch nicht eingeschränkt werden, mahnen die Versicherer.
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