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Systemische Risiken

Dossier: Systemische Risiken

Systemische Risiken beinhalten die Gefahr, dass Gesellschaften oder Wirtschaftssysteme als Ganzes erheblich beeinträchtigt werden, wenn sich diese Risiken verwirklichen. Typische systemische Risiken sind Krieg, Terror oder eine Pandemie. Davon zu unterscheiden sind Risiken, die katastrophale Ausmaße annehmen können, letztlich aber nur einzelnen Bereiche einer Gesellschaft oder eines Wirtschaftssystems stärker treffen. Beispiele hierfür sind die Elbeflut 2013 oder die Angriffe mit Erpressungstrojanern auf einzelne Unternehmen. Diesen Risiken kann in der Regel auch mit individuellen Präventionsmaßnahmen wirksam begegnet werden.

14.03.2024
Gesellschaftliche Perspektive

Was lernen wir aus der Corona-Pandemie? Link kopieren

Systemische Risiken, etwa Krieg, Terror oder eine Pandemie können immense Folgen für Volkswirtschaften, die Menschen und Sachwerte haben. Die Risiken zu managen ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. So haben die negativen Folgen der Corona-Pandemie deutlich gezeigt, wie verwundbar Gesellschaften und Volkswirtschaften sind. Tiefe Eingriffe in die Wirtschaft und auf das öffentliche Leben waren die Auswirkungen. Während der Lockdowns kam das öffentliche Leben fast völlig zum Erliegen.

Weitere Einschnitte folgten durch Ausgangssperren, Begegnungsverbote, Maskenpflicht oder Betriebsschließungen. Maßnahmen, mit denen der Staat versucht gegenzusteuern. Durch verschiedene Maßnahmenpakete hat die Bundesregierung die Menschen unterstützt und die Wirtschaft gestärkt, etwa durch Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen, außerordentliche Wirtschaftshilfen, Kurzarbeitergeld und steuerliche Hilfsmaßnahmen oder durch die Anpassung des Infektionsschutzgesetzes. Alles in allem war Deutschland auf die Auswirkung einer Pandemie nicht ausreichend vorbereitet. Jetzt gilt es Lehren aus den vergangenen Corona-Jahren zu ziehen, um auch beim Auftreten anderer systemischer Risiken künftig besser reagieren zu können.

Politische Perspektiven

Mechanismen zur frühzeitigen Erkennung von Finanzrisiken Link kopieren

Eine wichtige Lehre aus der globalen Finanzkrise von 2008 und der folgenden Wirtschafts- und Staatsschuldenkrise war die Erkenntnis, dass systemische Risiken und die Stabilität des Finanzsystems als Ganzes von Regulierern und Aufsehern im Vorfeld zu wenig beachtet worden waren. Ein zentraler Pfeiler der Regulierungsreformen des letzten Jahrzehnts war daher die Errichtung eines umfassenden makroprudenziellen Aufsichtsrahmens. Ziel dieser Bemühungen ist es, systemische Risiken frühzeitig zu erkennen und – soweit erforderlich – durch effektive Gegenmaßnahmen zu reduzieren.

Als wichtige Säule des Finanzsystems und Erbringer unverzichtbarer Funktionen für die Volkswirtschaft ist die Versicherungswirtschaft in den neuen Aufsichtsrahmen einbezogen. So war die kontinuierliche Beobachtung und Analyse der Lage der Versicherungswirtschaft von Beginn an ein integraler Bestandteil des Monitorings möglicher systemischer Risiken durch die neu etablierten makroprudenziellen Aufseher (Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), deutscher Ausschuss für Finanzstabilität). Aufgrund der sehr begrenzten Systemrisiken des Versicherungsgeschäfts stand die Branche bei der Entwicklung neuer makroprudenzieller Aufsichtsinstrumente jedoch nicht im Vordergrund: Durch die spezifischen Eigenschaften ihres Geschäfts – Langfristcharakter, stabile Finanzierung der Passivseite der Bilanz, Finanzierung der Versicherungsleistungen durch vorabgezahlte Prämien, überwiegende Anknüpfung der Versicherungsleistung an externe Ereignisse – wirkt die Versicherungswirtschaft eher als stabilisierender Faktor im Finanzsystem.

Bei Versicherern sind die Kapitalanforderungen über Solvency II geregelt. Unter Solvency II müssen Versicherer über so viel Kapital verfügen, dass sie selbst Negativereignisse verkraften können, die, statistisch betrachtet, nur einmal in 200 Jahren auftreten – beispielsweise Großschäden durch Naturkatastrophen oder extreme Verwerfungen an Aktien- und Anleihemärkten.

Branchen-Perspektive

Systemische Risiken – Rolle der Versicherer Link kopieren

Systemische Risiken zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit einem Schlag nahezu das gesamte System gleichzeitig treffen. Das Versicherungsprinzip – viele Menschen zahlen einen kleinen Beitrag und bezahlen damit die zufälligen Schäden Einzelner – wäre hier außer Kraft gesetzt. Funktioniert das Versicherungsprinzip nicht mehr, kann es dafür auch keine privatwirtschaftliche Versicherung geben. Würde man dies dennoch versuchen, wären die Prämien für die Versicherten unbezahlbar. Sie würden aufsummiert die gleiche Größenordnung erreichen wie die Schäden. Systemische Risiken sind daher nur in einem klar begrenztem Umfang oder gar nicht privatwirtschaftlich versicherbar.

Dennoch beschäftigen sich Versicherer mit Risiken, die zu Mega-Risiken werden können, wie etwa Cyber-Kriminalität oder Naturgefahren als Folgen des Klimawandels. Sie bieten Versicherungslösungen an, zeigen aber gleichzeitig auch auf, welche Maßnahmen notwendig sind, damit auch solche Risiken beherrschbar bleiben.

Zu Bewältigung von Naturgefahren fordern Versicherer beispielsweise verbindliche Maßnahmen zur privaten und staatlichen Klimafolgenanpassung, Prävention und Versicherung, Bauverbote in extrem hochwassergefährdeten Gebieten und einen besseren Schutz bestehender Gebäude.

Um Cyber-Attacken vorzubeugen, prüfen Versicherer die digitale Sicherheit ihrer Kundinnen und Kunden, weisen auf Sicherheitslücken hin und fordern – falls notwendig – Verbesserungen ein. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Angriffs und die damit verbundenen Schäden bleiben beherrschbar.

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