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Worauf sich Verbraucher verlassen können

Die Restkreditversicherung ist für viele Verbraucher ein wichtiges Produkt. Weil das so ist, wollen die Versicherer Produkte mit hoher Qualität zu transparenten Bedingungen anbieten - die freiwillige Selbstverpflichtung unterstützt diese Bemühungen.

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Die Restkreditversicherung (RKV) - auch Restschuldversicherung genannt – schützt Kreditnehmer vor den Folgen existenzieller Risiken: Können Kunden ein Darlehen nicht wie vereinbart zurückzahlen, beispielsweise weil sie ihren Job verlieren oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, übernimmt die Versicherung für einen festgelegten Zeitraum die Kreditraten. Zudem leistet die RKV oft Einkommensersatz bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. Auch die Angehörigen sind geschützt, sollte der Kreditnehmer versterben. Die RKV kann damit einer Überschuldung, einer Privatinsolvenz oder ganz konkret der Zwangsversteigerung einer Immobilie vorbeugen.

Warum eine Selbstverpflichtung?

Gerade weil die Restkreditversicherung für viele Kunden wichtig ist, wollen die Versicherer Produkte mit hoher Qualität und transparenten Versicherungsbedingungen anbieten. Die „Freiwillige Selbstverpflichtung der Restkreditversicherer“ leistet dazu einen Beitrag.

 Die Selbstverpflichtung geht über die bestehenden gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus und ist für alle beigetretenen Unternehmen und Vertragsarten einheitlich. Die Regelungen gelten insbesondere unabhängig davon, ob der Kunde selbst der Versicherungsnehmer ist oder die kreditgebende Bank.

Der Beitritt zur Selbstverpflichtung ist freiwillig und steht allen in- und ausländischen Versicherern offen, die Restkreditversicherungen für Verbraucher in Deutschland anbieten. Was die Selbstverpflichtung im Detail beinhaltet und welche Versicherer sie unterzeichnet haben, lesen Sie hier:


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