Zur Suche

Acht Pluspunkte für Verbraucher

Was die freiwillige Selbstverpflichtung der Restkreditversicherer beinhaltet und welche Unternehmen mitmachen.

Lesedauer

Freiwillige Selbstverpflichtung der Restkreditversicherer

  • 1. Produktbezeichnung

    In den gesetzlich vorgeschriebenen Informationsblättern der Vertragsunterlagen zur Restkreditversicherung/Restschuldversicherung (RKV) wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Versicherung um eine Restkreditversicherung bzw. Restschuldversicherung handelt.

     

  • 2. Kundenfreundliche Dokumente

    Die Verständlichkeit des Produkts für die Kunden steht im Mittelpunkt. Die Dokumente zur RKV werden dementsprechend gestaltet.

     

  • 3. Widerruf

    Kunden bekommen eine Widerrufsfrist von mindestens 30 Tage nach Zugang aller erforderlichen Unterlagen.

    Kunden erhalten einen klaren Hinweis darauf, dass sie den Abschluss der RKV widerrufen können, ohne den Kreditvertrag insgesamt rückgängig machen zu müssen.

  • 4. Kündigung

    Zahlen Kunden den Kredit vorzeitig zurück, können sie die RKV kündigen. Will der Kunde nur die RKV kündigen, werden die Regelungen dafür in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der RKV transparent dargelegt.

    Hat der Kunde die RKV über einen Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen, hat er die gleichen Kündigungsrechte, die ihm auch in einem vergleichbaren Einzelvertragsverhältnis zustehen würden, z. B. ein monatliches Kündigungsrecht.

  • 5. Erstattung bei Kündigung

    Bei Kündigung der RKV wird ein vorhandener Erstattungsbetrag an den Kunden ausgezahlt oder auf dem Kreditkonto gutgeschrieben.

    Die Entwicklung des Erstattungsbetrags wird in den Vertragsunterlagen verständlich ausgewiesen, z. B. durch eine Wertetabelle oder eine Formel.

  • 6. Leistungsausschlüsse und Einschränkungen

    Leistungsausschlüsse und ggf. erforderliche Gesundheitsfragen werden verständlich erläutert. 

    Falls keine Risikoprüfung stattfindet, wird eine unternehmensindividuelle, abschließende Liste derjenigen Erkrankungen in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgenommen, auf die sich der Versicherungsschutz nicht oder erst nach einer Wartezeit erstreckt. Alternativ werden eventuelle Leistungsausschlüsse in anderer Weise transparent, verständlich und eindeutig definiert.

    Falls eine Risikoprüfung vorgesehen ist, wird ein unternehmensindividueller, für die Kunden leicht verständlicher Katalog an Gesundheitsfragen angewendet.

  • 7. Kreditbedingter Vertragswechsel

    Wird ein Kreditvertrag storniert und direkt durch einen Neuvertrag ersetzt – beispielsweise wegen einer Änderung der Kreditsumme oder der Tilgungsrate – werden durch die RKV bedingte doppelte Belastungen der Kunden vermieden:

    Abschluss- und Verwaltungskosten für die bestehende RKV werden anteilig beim Neuabschluss einer RKV berücksichtigt. Auf einen Stornoabschlag wird verzichtet. Es gibt in Höhe des zuvor bestehenden Versicherungsschutzes keine erneute Wartezeit.

  • 8. Laufende Qualitätssicherung

    Die RKV-Produkte werden regelmäßig von den Versicherungsunternehmen überprüft, um eine bedarfsgerechte Produktgestaltung zu gewährleisten. Erforderlichenfalls passen die Versicherungsunternehmen die Produkte oder deren Komponenten zeitnah an.

Unterzeichner

  • AXA France IARD S.A. Zweigniederlassung Deutschland
  • AXA France Vie S.A. Zweigniederlassung Deutschland
  • Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • Cardif Allgemeine Versicherung Zweigniederlassung für Deutschland
  • Cardif Lebensversicherung Zweigniederlassung für Deutschland
  • Deutsche Lebensversicherungs- Aktiengesellschaft
  • neue leben Lebensversicherung AG
  • neue leben Unfallversicherung AG
  • Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg
  • Öffentliche Versicherungen Sachsen-Anhalt
  • PB Lebensversicherung AG
  • PB Versicherung AG
  • ProTect Versicherung AG
  • Provinzial Nord­West Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG Die Versicherung der Sparkassen
  • R+V Lebensversicherung AG
  • R+V Versicherung AG
  • SOGECAP S. A. Deutsche Niederlassung
  • SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG
  • SV Sparkassen­Versicherung Lebensversicherung AG
  • Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG
  • Sparkassen-Versicherung Sachsen Lebensversicherung AG
  • TARGO Lebensversicherung AG
  • TARGO Versicherung AG
  • VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover
Inhaltstyp