Wann Versicherer medizinische Experten brauchen
Leistungsfälle in der Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung können meistens ohne externe Hilfe bearbeitet werden. Teilweise ist es erforderlich, dass der Gesundheitszustand des Versicherten medizinisch beurteilt wird. In solchen Fälle beauftragen die Versicherer medizinische Gutachter.
Qualifizierte Gutachter ergänzen die Expertise der Versicherer
In der privaten Unfallversicherung unterstützen medizinische Gutachter die Leistungsprüfung, indem sie klären, ob der geschilderte Unfall tatsächlich die vorliegende Gesundheitsschädigung verursacht hat. Außerdem soll geklärt werden, ob und in welchem Ausmaß unfallfremde Ursachen wie Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt haben, und wie schwer die verbleibende unfallbedingte Gesundheitsschädigung ist. Die Schwere einer dauerhaften Gesundheitsschädigung (Invalidität) wird dabei in sogenannten Invaliditätsgraden bemessen.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung treffen medizinische Gutachter Aussagen darüber, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung den Versicherten derart in seiner ausgeübten beruflichen Tätigkeit einschränkt, dass er diesen Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann. Dabei ist der Grad der Berufsunfähigkeit des Versicherten entscheidend, den er aufgrund von Erkrankung, übermäßigem Kräfteverfall oder Körperverletzung erreicht. Der medizinische Sachverständige soll dabei helfen, diesen Grad möglichst klar zu beziffern.
Objektiv, unparteilich und weisungsfrei
Mediziner werden nur dann als Gutachter bestellt, wenn sie Fachärzte sind und die Fragestellung tatsächlich in ihr medizinisches Fachgebiet fällt. Zusätzlich fordern Versicherer den Nachweis einer mehrjährigen Berufserfahrung sowie einschlägiger Fortbildungen in der medizinischen Begutachtung. Einen Überblick über die Qualitätsanforderungen an medizinische Gutachten in der Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung geben unverblidnliche Leitlinien, die die deutschen Versicherer zusammengestellt haben.