Brandschutz in der Kreislaufwirtschaft: Versicherer unterstützen Betriebe bei vorbeugenden Maßnahmen
Brände in Recyclingbetrieben und Müllsortieranlagen sorgen regelmäßig für großes öffentliches Interesse. Häufig geht es in der Diskussion um den richtigen Brandschutz und die Rolle von Versicherungen. Der GDV beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema.

Einsatzkräfte der Feuerwehr löschen einen Brand in einer Lagerhalle auf dem Gelände einer Recyclinghalle.
Wie oft brennt es in Abfallbeseitigungsbetrieben?
Nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) kommt es in den entsprechenden Anlagen bundesweit zu bis zu 30 Bränden pro Tag.
Warum gerade dort?
Viele Brände sind auf falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterien oder -Akkus zurückzuführen, die in vielen Alltagsgegenständen enthalten sind. Wird ein Akku gequetscht, etwa in der Müllpresse, kann er sich entzünden und wird so zur Gefahr für Personal und Betrieb. Ein besonderes Risiko sind Einweg-E-Zigaretten, sogenannte Vapes. Sie werden inklusive der fest verbauten Akkus häufig im Hausmüll entsorgt.
Wie sieht die Gesetzeslage bei Einweg-Vapes aus?
Frankreich und Belgien haben diese Produkte bereits verboten. Die EU sieht ein Aus bis 2026 vor. In Deutschland sind Einmal-Vapes bislang erlaubt. Der Bundesrat hat den Weg für ein Verbot bereits geebnet.
Was ist die Haltung des GDV?
Aus Sicht des Verbandes sollten Akkus gar nicht erst im Restmüll landen. Der GDV sieht deshalb nicht nur Verbraucher und Unternehmen in der Pflicht, sondern betont auch die Verantwortung der Politik.
Wie bekommen Entsorgungsbetriebe leichter Versicherungsschutz?
Betriebe der Kreislaufwirtschaft sollten in die Verbesserung ihres Brandschutzstandards investieren und mit geeigneten, angemessenen und wirtschaftlich tragfähigen Brandschutzmaßnahmen das Brandrisiko mindern. Die Publikation der deutschen Versicherer zur Schadenverhütung „Sortierung, Aufbereitung und Lagerung von Siedlungsabfällen und brennbaren Sekundärrohstoffen – Hinweise für den Brandschutz“ (VdS 2517) zeigt mögliche bauliche, anlagentechnische und organisatorische Schutzmaßnahmen sowie Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes für Anlagen der Abfallbewirtschaftung aus der Sicht der Industrie-Feuerversicherung auf. Empfehlenswert ist, den Versicherer bei der Planung von Neu- und Umbauten wie auch bei der Planung und Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen frühzeitig zur Beratung hinzuzuziehen.
Ziel ist es die Schadeneintrittswahrscheinlichkeit für einen Brandschaden dauerhaft und wirksam zu mindern. Tritt trotzdem ein Schaden ein, so soll das Ausmaß begrenzt werden.
Wie unterstützt der Verband die Entsorgungsbranche?
Der GDV verfolgt das Ziel, die Versicherbarkeit von Abfallbehandlungs- und Recyclingbetrieben langfristig zu sichern. Mit seinem neuen Leitfaden zum Brandschutz will der Verband sowohl Versicherer unterstützen, die Risiken leichter einschätzen zu können, als auch Recycling- und Entsorgungsunternehmen helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt zu minimieren. Dabei steht nicht die Einheitslösung im Vordergrund, sondern ein differenziertes, risikoorientiertes Vorgehen, das sowohl klassische als auch innovative Schutzmaßnahmen berücksichtigt.
Was steht konkret im neuen GDV-Leitfaden zum Brandschutz?
Der Leitfaden zum Brandschutz für Abfallbehandlungs- und Recyclingbetriebe wurde gemeinsam mit Sachverständigen und Branchenverbänden der Kreislaufwirtschaft erarbeitet und umfassend öffentlich konsultiert. Er greift praxisnah die Herausforderungen der Branche auf und enthält konkrete Empfehlungen zur Ausgestaltung technischer Schutzmaßnahmen ebenso wie Hinweise zur Verbesserung betrieblicher Abläufe.
Welche Brandschutzmaßnahmen für einen Betrieb geeignet und notwendig sind, hängt maßgeblich von der Art des Recyclingbetriebs und den dort verarbeiteten Stoffen ab. Der Leitfaden fordert nicht den flächendeckenden Einbau von Sprinkleranlagen. Vielmehr wird ausdrücklich auf die Möglichkeit des Einsatzes alternativer Löschtechniken hingewiesen.
Ein eigenes Kapitel befasst sich mit dem Einsatz von Branderkennungs- und Brandbekämpfungseinrichtungen, für die noch keine abschließenden Normen oder Richtlinien vorliegen. Diese Systeme können – auch wenn sie noch nicht vollständig normiert sind – einen wertvollen Beitrag zur Schadenverhütung leisten.
Für die Anerkennung solcher Technologien stehen etablierte Verfahren zur Verfügung:
- VdS 2562: Nachweis der Löschwirksamkeit und Zuverlässigkeit neuer Techniken
- VdS 3115: Anerkennung neuer Schutzkonzepte
Diese Verfahren ermöglichen es Versicherern, neue Technologien objektiv zu bewerten und in ihre Risikoeinschätzung einzubeziehen, schützen die Betreiber vor sinnlosen Investitionen und bieten eine Gewähr für die Wirksamkeit von Brandschutzanlagen in den betreffenden Anwendungsfällen.
Was sollten Entsorgungsbetriebe von sich aus tun?
Um Brandschutz und Sicherheit zu stärken, sollten die Unternehmen nicht warten, bis es beim Thema Einweg-E-Zigaretten zu einer wirksamen Regelung kommt, sondern schon jetzt in Brandschutz investieren. Dabei ist die enge Abstimmung mit dem jeweiligen Versicherer zentral: Betriebe sollten vorbeugende Maßnahmen gemeinsam mit ihrem Versicherer planen und umsetzen, um einen passgenauen Risikoschutz zu gewährleisten.