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Regulierung

Wirtschaft fordert wettbewerbsfähiges Datenschutzrecht

Die deutsche Wirtschaft spricht sich beim Datenschutz-Omnibus der EU-Kommission für spürbare Vereinfachungen im Datenschutzrecht aus. In einer gemeinsamen Stellungnahme appellieren mehrere Spitzenverbände – darunter auch der GDV – an Berlin und Brüssel, den innovativen Kern der Reform zu erhalten und weiterzuentwickeln.

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© gettyimages / gorodenkoff

Aus Sicht der Wirtschaftsverbände sind die neuen Regeln ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung. Die sinnvollen Vorschläge der EU-Kommission dürfen im weiteren Gesetzgebungsverfahren jedoch keinesfalls abgeschwächt werden.

Gleichzeitig bleiben die Vorschläge trotz ihrer positiven Ansätze hinter dem notwendigen Reformbedarf zurück. Die Wirtschaft braucht mehr Rechtssicherheit, weniger Bürokratie und praktikablere Regeln für datengetriebene Geschäftsmodelle und Künstliche Intelligenz.

Datenschutz darf Innovation nicht ausbremsen

Gerade für die Versicherungswirtschaft ist ein moderner und praxistauglicher Datenschutzrahmen entscheidend. Versicherer verarbeiten Daten, um Risiken zu bewerten, Schäden schnell zu regulieren und innovative digitale Services anzubieten. Gleichzeitig nehmen die regulatorischen Anforderungen seit Jahren kontinuierlich zu.

Für den GDV sind einfachere und effizientere Regeln zentrale Voraussetzungen für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation. Die Versicherungswirtschaft fordert deshalb seit Jahren einen systematischen Abbau übermäßiger Berichtspflichten sowie eine stärkere Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungs- und Aufsichtsprozessen.

Besonders kritisch sieht die Branche bestehende Unsicherheiten im Datenschutzrecht beim Einsatz neuer Technologien. Das betrifft insbesondere Künstliche Intelligenz, automatisierte Entscheidungen und die Verarbeitung sensibler Daten wie Gesundheitsdaten.

Klarere Regeln für KI und automatisierte Entscheidungen

Ein Schwerpunkt der Verbände-Stellungnahme ist die bessere Vereinbarkeit von Datenschutz und KI. Die Vorschläge der EU-Kommission enthalten hierfür wichtige Klarstellungen, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht verwässert werden dürfen. Gerade für die Entwicklung und das Testen von KI-Modellen müssen die Rechtsgrundlagen eindeutig und rechtssicher sein – auch bei der Nutzung personenbezogener Daten.

Insbesondere das Nebeneinander von DSGVO und KI-Verordnung führt derzeit zu erheblichen Rechtsunsicherheiten. Unternehmen müssen teilweise parallele Prüf- und Dokumentationspflichten erfüllen. Das verursacht zusätzlichen Aufwand und erschwert Innovationen.

Ebenso wichtig sind aus Sicht der Verbände klarere Regeln für automatisierte Entscheidungen. Die EU-Kommission beseitigt in ihrem Vorschlag Auslegungsunsicherheiten bei Artikel 22 DSGVO, um automatisierte Entscheidungen bei Vertragsabschlüssen oder Leistungsprüfungen rechtssicher zu ermöglichen.

Für Versicherer wäre das ein wichtiger Schritt. Vollautomatisierte Prozesse können beispielsweise Online-Vertragsabschlüsse oder Schadenmeldungen erheblich beschleunigen. Kunden profitieren von schnelleren Entscheidungen, Unternehmen von effizienteren Abläufen und geringeren Kosten.

Bürokratie abbauen, Wettbewerbsfähigkeit stärken

Neben inhaltlichen Klarstellungen plädieren die Verbände insgesamt für einen stärkeren Fokus auf Verhältnismäßigkeit. Unternehmen müssen sich stärker auf tatsächlich risikorelevante Datenschutzvorfälle konzentrieren können, statt Ressourcen für übermäßige Dokumentations- und Nachweispflichten aufzuwenden.

Deshalb unterstützen die Verbände unter anderem längere Meldefristen bei Datenschutzverletzungen sowie höhere Schwellenwerte für meldepflichtige Vorfälle.

Die vollständige Verbände-Stellungnahme der Wirtschaftsverbände zum Download:

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