Zur Suche
Regulierung

Erste Konzernabschlüsse nach IFRS 17 stehen an

Der Bilanzierungsstandard IFRS 17 ist erstmals ab dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 für börsennotierte Versicherer verpflichtend. Ihre Bilanzzahlen sind damit global vergleichbar.

Lesedauer
© shutterstock

Mit dem International Financial Reporting Standard (IFRS) 17 gelten erstmals globale Regeln für die standardisierte Darstellung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen. Das International Accounting Standards Board (IASB) als globaler Standardsetzer hat damit sein Ziel erreicht: Unterschiedliche Bilanzierungspraktiken für Versicherungsverträge sind nicht länger zulässig. Zugleich werden Bilanzen von Versicherungen mit Unternehmen anderer Sektoren vergleichbar. Dazu der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen: „Durch die internationale Vergleichbarkeit erhalten Kunden und potenzielle Investoren einen transparenten Einblick in die Bilanzen global aktiver Versicherungsunternehmen. Dies erleichtert es ihnen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen und das Risiko-Chancen-Profil besser zu bewerten.“

Erfolgreiche Umsetzung des neuen Standards

IFRS 4, der Vorgänger von IFRS 17, enthielt lediglich rudimentäre Bilanzierungsvorgaben zur Abbildung des Versicherungsgeschäfts. Erst mit IFRS 17 stellte das IASB die Bilanzierung der Versicherungsverträge auf eine global einheitliche Grundlage. Die in Deutschland tätigen Versicherer haben die Entwicklung des globalen Bilanzierungsstandards aktiv unterstützt und sich nach seiner Verkündung durch das IASB für eine fristgerechte Übernahme auf EU-Ebene eingesetzt. „Mit der Umstellung von IFRS 4 auf IFRS 17 ist den Unternehmen ein Kraftakt gelungen, der sich gelohnt hat. Die Unternehmen sind fachlich und technisch gut aufgestellt, um die hohen IFRS 17-Anforderungen zu erfüllen“, so Asmussen. Das erklärte Ziel, Bilanzen realitätsnah darzustellen und die unterschiedlichen Facetten der Versicherer widerzuspiegeln, wird mit IFRS 17 aus Sicht des GDV erreicht.

Überprüfung der neuen Berichtspflicht folgt

IFRS 17 wird voraussichtlich im Jahr 2027 einer umfassenden Überprüfung unterzogen, um seine Zielerreichung zu bewerten und etwaige Anpassungen zu prüfen. Der GDV zeigt sich optimistisch, dass die Erwartungen an IFRS 17 größtenteils erfüllt werden. Auch die EU-Kommission muss bis Ende 2027 eine Evaluierung des IFRS 17 vornehmen. Der GDV setzt sich dafür ein, den Weg eines globalen Standards weiterzuverfolgen.

Das Regelwerk für die IFRS-Rechnungslegung ist ein gutes Beispiel für erfolgreiche Unternehmensberichterstattung und damit eine Blaupause für die Fortentwicklung globaler Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch das International Sustainability Standards Board (ISSB).

Inhaltstyp
Schlagworte