EIOPA Konsultationen zur IRRD: Verhältnismäßiger Ansatz erforderlich
Um Wettbewerbsnachteile für europäische (Rück-)Versicherer zu vermeiden, ist ein verhältnismäßiger, risikoorientierter und unbürokratischer Ansatz bei der Ausgestaltung der technischen Details des neuen Sanierungs- und Abwicklungsregimes erforderlich.

Die EU führt neue Regeln ein, um Versicherer besser auf finanzielle Schwierigkeiten vorzubereiten und sicherzustellen, dass deren Kunden in ganz Europa geschützt sind, falls etwas schiefläuft. Die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) legt fest, wie Versicherer für potenzielle Krisen planen sollen, und gibt nationalen Behörden – wie der BaFin in Deutschland – Instrumente an die Hand, um frühzeitig eingreifen zu können, wenn ein Unternehmen in finanzielle Not gerät.
Im Rahmen der Umsetzung hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) im April 2025 sechs öffentliche Konsultationen gestartet. Diese befassen sich mit den technischen Details der praktischen Anwendung der IRRD, darunter die Inhalte von präventiven Sanierungs- und Abwicklungsplänen, welche Unternehmen diese erstellen müssen und wie Behörden mit Versicherern umgehen sollen, die kritische Funktionen ausüben. Die Entwürfe enthalten auch Vorschläge zur Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Unternehmens und zur Beseitigung möglicher Hindernisse für eine Abwicklung.
Ausgewogene und unbürokratische Umsetzung nötig
Der GDV begrüßt die Möglichkeit, zu den Entwürfen von EIOPA Stellung zu nehmen, und betont die Notwendigkeit einer ausgewogenen und unbürokratischen Umsetzung, die die Besonderheiten des Versicherungssektors berücksichtigt.
Insolvenzen im Versicherungssektor sind sehr selten und im Gegensatz zu Banken sind Versicherer keinen plötzlichen „Runs“ der Kunden ausgesetzt, die sofortige Abwicklungsmaßnahmen erfordern. Zudem wurde gerade das Solvency-II-Regelwerk umfassend weiterentwickelt, um Krisensituationen im Versicherungsbereich frühzeitig entgegenzuwirken, etwa durch strenge Eigenmittelanforderungen. Vor diesem Hintergrund besteht die Gefahr, dass übermäßige Anforderungen an die präventive Abwicklungsplanung aus dem Regelwerk für Banken übernommen werden, obwohl sie im Versicherungsbereich keinen vergleichbaren Nutzen haben. Ebenso sind die aktuellen Vorschläge von EIOPA zur Identifizierung kritischer Funktionen zu weit gefasst und sollten auf systemrelevante Tätigkeiten beschränkt werden.
Zusätzliche Anforderungen auf ein Minimum beschränken
Allgemein warnt der GDV davor, neue finanzielle oder administrative Belastungen einzuführen, die nicht durch die Risiken gerechtfertigt sind und europäische (Rück-) Versicherer international benachteiligen würden. EIOPA und die nationalen Behörden sollten stattdessen versuchen, zusätzliche Anforderungen auf ein Minimum zu beschränken, und sich eng an den Vorgaben der Richtlinie orientieren. Angesichts der Bestrebungen der Europäischen Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und langfristige Investitionen zu fördern, weist der GDV darauf hin, dass zusätzliche Bürokratie die Branche ausbremsen könnte.